Annexionsverbot
Die Okkupation und Annexion der ostdeutschen Gebiete nach Ende des Zweiten Weltkrieges vertößt in eindeutiger Weise gegen die Charta der Vereinten Nationen, die vor genau 65 Jahren, am 26. Juni 1945, durch 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet worden ist. Das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion geht klar und unmissverständlich aus dem Artikel 2 der „UN-Verfassung“ hervor.