Annexionsverbot
In San Francisco unterzeichneten vor genau 65 Jahren 50 Gründungsmitglieder die Charta der Vereinten Nationen. Diese „UN-Verfassung“ verbietet grundsätzlich die „Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates“ (Artikel 2). Gleichzeitig wurde das historische Ostdeutschland okkupiert und annektiert und die angestammte Bevölkerung vertrieben.

Artikel 2, Ziffer 4
Wer die Vereinten Nationen und ihre „Verfassung“, die „Charta“ oder „Satzung“ (unterzeichnet am 26. Juni 1945 und in Kraft getreten am 24. Oktober 1945) ernst nimmt und das Recht nicht beugt, muss nüchtern zugeben, dass die Schaffung der vollendeten Tatsachen in den ostdeutschen Gebieten klar gegen existierendes Völkerrecht verstoßen hatte. Es war ein nicht zu diskutierender Bruch von Völkerrecht und Menschenrechten, dass die angestammte Bevölkerung aus Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Ostbrandenburg nach Kriegsende vertrieben wurde und die deutsche Souveränität dort missachtet und zerstört wurde.
Bereits die Haager Landkriegsordnung von 1907 hatte einer Besatzungsmacht Plünderungen und Bestrafungen von Privatpersonen untersagt.1)International Humanitarian Law – Haager Landkriegsordnung von 1907 Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 verschärft diese Bestimmungen, indem ein grundsätzliches Okkupations- und Annexionsverbot ausgesprochen wurde. Der Artikel 2, Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen besagt:
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.2)Vereinte Nationen – Charta von 1945
Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts und des Rechts auf die Heimat gegenüber den Ostdeutschen steht auch im Widerspruch zu Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und zahlreichen anderen internationalen Konventionen.
Auch heute versuchen immer noch Menschen diese völker- und menschenrechtlichen Fakten zu leugnen, in Vergessenheit geraten zu lassen oder sogar zu demontieren. Andere wiederum sind bestrebt, die Verantwortung für die Nachkriegsverbrechen den Deutschen selbst in die Schuhe zu schieben. Bewusst oder unbewusst rechnen sie so Unrecht gegen Unrecht auf – und ignorieren damit die internationalen Konventionen.
Quellen
↑1 | International Humanitarian Law – Haager Landkriegsordnung von 1907 |
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↑2 | Vereinte Nationen – Charta von 1945 |