Enteignung und Vertreibung
Enteignung und Vertreibung der Deutschen mit Ende des Zweiten Weltkriegs waren völkerrechtswidrig. Das geht eindeutig aus der Haager Landkriegsordnung und dem damals geltenden Völkerrecht hervor. Keine Entschuldigung der Alliierten bzw. Besatzungsmächte erlaubt eine Ausnahme vom Verbot der Massenausweisungen.
Auf der Potsdamer Konferenz wurde das historische Ostdeutschland lediglich der Verwaltung des polnischen Staates unterstellt. Als Verwalterstaat unterlag Polen den Beschränkungen der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Das bedeutet, dass Polen nicht weiter in die innerstaatliche Struktur des besetzten Gebietes eingreifen durfte, als dies zu Verwaltungszwecken erforderlich war. Zwar wurde dem polnischen Staat das in den Oder-Neiße-Gebieten gelegene öffentliche Eigentum zur unentgeltlichen Nutzung und Verwaltung übergeben, doch das Privateigentum blieb gemäß Artikel 46/47 HLKO grundsätzlich unverletzlich.
Enteignungen, die nicht der Verwaltung des besetzten Gebietes dienen, überschreiten die Verwaltungsbefugnisse und sind deshalb völkerrechtswidrig. Blumenwitz, Vermögensfragen S.491)Dieter Blumenwitz, Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen, Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, Band 13, Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen, Bonn, 1992.
Der “Minimum Standard of International Justice” verbietet willkürliche und entschädigungslose Enteignungen, d.h. Konfiskationen. Doch sollte die “nationale Homogenität der Besitzordnung” in den besetzten Gebieten und darüber hinaus auch in Polen hergestellt werden. Es ging nicht um die Befriedigung von Reparationsansprüchen. D.h. durch die Enteignungsmaßnahmen sollte vor allem die deutsche Bevölkerung diskriminiert werden und außer Landes vertrieben werden, um ein national homogenes polnisches Staatswesen – auch in dem nur zur Verwaltung überlassenen Ostdeutschland – zu schaffen.
Die Konfiskationen waren daher nicht in erster Linie sachbezogen, sondern gruppenbezogen, und stellten eine erhebliche menschenrechtswidrige Diskriminierung der Deutschen wegen ihrer nationalen Herkunft dar. Blumenwitz, Vermögensfragen S.53
Die Deutschen wurden bereits vor Beendigung der Kriegshandlungen im Frühjahr 1945 systematisch aus ihrer Heimat ausgewiesen. Die kollektive Vertreibung der Deutschen erfolgte nicht aufgrund formeller Gesetze, sondern ausschließlich auf dem Wege interner, polnischer Verwaltungsanweisungen. Dies widersprach klar den Grundregeln des Völkerrechts.
Es gibt daher auch keinen Rechtssatz im klassischen Völkerrecht, der es einem Staat, der nach einem Friedensvertrag ein Gebiet zugesprochen bekam, gestattet, mit der dort ansässigen Bevölkerung nach Belieben zu verfahren, sie ihrer Heimat, ihres Eigentums und ihrer Menschenwürde zu berauben und mittellos außer Landes zu jagen. Erst recht muß das für einen Staat gelten, dem wie dem polnischen Staat lediglich Verwaltungsbefugnisse über deutsches Staatsgebiet übertragen wurden. Blumenwitz, Vermögensfragen S.54
Was auch immer die Alliierten und Besatzungsmächte sich als Entschuldigung einfallen ließen, das Vertreibungsverbot besaß unter allen Umständen Gültigkeit, ob dem Verbot nun die HLKO oder die Gesetze der Menschlichkeit zugrunde gelegt werden. Das bereits damals geltende Völkerrecht duldete keine Massenausweisungen. Zudem müssen sich die polnischen Handlungen auch an dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofes von Nürnberg und seine Rechtsprechung messen lassen können (vgl. Art. 6 b und c). D.h. die Nürnberger Rechtsprechung wertete Massendeportationen eindeutig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Quellen
↑1 | Dieter Blumenwitz, Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen, Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, Band 13, Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen, Bonn, 1992. |
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Claus Pichlo
3. August 2010 @ 09:40
Ganz genau so ist es!
Allerdings wurden die deutschen Ansprüche an die Siegermächte nur bis zur sog. Wiedervereinigung 1990 ein ganz kleines Stück offen gehalten! Das dürfte Prof. Blumenwitz 1992 aber klar gewesen sein.
Ab da an gilt das Völkerrecht und auch die Haager Landkriegsordnung (rückwirkend) für Deutsche endgültig nicht mehr.
Wir Deutsche selbst aber hatten in Verträgen, die schon vor der sog. Wiedervereinigung lagen, auf weitgehende Rechte aus der Haager Landkriegsordnung bereits verzichtet und dann im sog. 2+4-Vertrag 1990 sogar gleich in einem furchtbaren Rundumschlag auch auf die persönlichen Privatrechte auf das Eigentum der Überlebenden des Völkermordes an den Ostdeutschen. Helmut Kohl maßte sich an, auch über das Privateigentum seiner Landsleute freihändig entscheiden zu können.
Helmut Kohl und Konsorten unterschrieben 1990 nämlich großzügig folgendes:
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:
»(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«
»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.« http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
Also: pauschaler Freispruch der Völkermörder durch die Opfer! Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung für immer und ewig? Man achte auf die drei entscheidenden Worte am Ende des 1.Absatzes: „…oder schließen werden.“ Das bedeutet, dass diese Knebelung unseres Volkes auf unabsehbare Zeit weiter fortbesteht und sogar noch erweitert werden kann. Das kann doch nicht wahr sein!
Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages von 1954, nun als Bestandteil des 2+4-Vertrages und über weite Strecken sogar übernommen ins deutsche Recht, belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.
Die Verbrechen der Alliierten wurden damit von der Kohlregierung nachträglich sanktioniert! Das ist unvorstellbar aber wahr. Kohl und Genscher haben im Namen unseres Volkes auf die Menschenrechte und alle übrigen Rechte aus dem Völkerrecht und der Haager Landkriegsordnung für Deutsche verzichtet. Der deutsche Bundestag hat diesen Verrat am deutschen Volke und am Völkerrecht mit stehenden Ovationen ratifiziert!
Das war möglich weil der Bundestag sich aus Idioten zusammensetzt oder aus Kollaborateuren der Siegermächte. Wie anders soll das sonst erklärt werden?
Allerdings sind die Abgeordneten vor der Abstimmung von Kohl belogen, bzw. erpresst worden, weil dieser dem Parlament vorlog, dass der Vertrag so ratifiziert werden müsse oder es gäbe keine Wiedervereinigung der amerikanischen, französischen, britischen und russischen Besatzungszonen. 23% unseres Staatsgebietes standen erst gar nicht zur Debatte! Denn die Rückgabe der polnisch besetzten Gebiete hatte Kohl und Genscher vorher verhindert und behauptet, das deutsche Volk hätte sich an den endgültigen Verlust gewöhnt. (So die Aussage von Gorbatschow und des Dolmetschers)
Wer kann sich vorstellen, dass ein solch furchtbarer Vertrag wie der 2+4-Vertrag, der uns alle Menschenrechte nimmt und uns das Völkerrecht vorenthält, im Jahre 1990 Kohl und Genscher von UNSEREN FREUNDEN Bush, Mitterand, Thatcher vorgelegt wurde und auch tatsächlich unterschrieben wurde? 45 Jahre nach dem Kriege? Nach einer 45jährigen Besatzung? Einem nun demokratischen Partner gegenüber?
Hatte die Zerschlagung des Deutschen Reiches und der Völkermord an den Deutschen also gar nichts mit Hitler zu tun?
Hat die fortdauernde Zerstückelung und Knebelung unseres Landes vielleicht damit zu tun, dass wir Deutsche sind? Handelt es sich hier um ganz schlichten Rassismus? Um brutalste Machtpolitik “unserer Freunde” uns gegenüber?
Heute sind diese Vorgänge noch niemandem zu vermitteln, erst in Generationen wenn sie ihre politische Relevanz (Brisanz) verloren haben, wird das deutsche Volk anfangen zu begreifen was ihm einst angetan wurde. Und zwar auch oft durch deutsche Kollaborateure der Siegermächte.
Diese gezielte Verhinderung des Bewußtwerdens der wahren Vorgänge die zum Untergang des Deutschen Reiches führten,
wird durch die oben erwähnten Knebelverträge erreicht und die Knechtung unseres Volkes, mit Methoden, die keinem heute lebenden Deutschen mehr bewusst sind.
Ein Volk von Heloten ist außerstande sich über seine Situation bewusst zu werden.
C. Pichlo
Enteignung und Vertreibung (update) « Der Honigmann sagt…
16. Dezember 2010 @ 18:26
[…] Dieter Blumenwitz, Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen, Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, Band 13, Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen, Bonn, 1992. ↩ […]
Senatssekretär FREISTAAT DANZIG
18. Dezember 2010 @ 10:12
De jure und im internationalem Recht fest vereinbarte Verträge dürfen nicht von nichtlegimitierten Einzelpersonen abgeschlossen werden.
Sollte das Deutsche Volk in freier Wahl eine Nationalversammlung, meietwegen auch international abgehalten, mit Nachweis in den Wahlbüro-Einrichtungen, und auch unter Aufsicht von Wahlbeobachtern, kann danach sofort der Notstand ausgerufen werden.
Da das verhindert wird, kann sich das Deutsche Volk nicht beschweren, kann aber sich in Selbstverwaltung organisieren.
Die “BRD/Deutschland” wird ja auch nicht von einem legimitiertem Vertreter der Deutschen mit Ausweisen des Deutschen Volkes versehen, vertreten. Zumindest sollten die anderen Staaten zur Kenntnis nehmen, daß hier Bürgerkrieg erzeugt wird und jegliche Eingriffe in der Besatzungsmacht wider dem Deutschen Recht, eingeklagt werden kann!
Aber, wie der Spruch, so das Leben: “Ohne Moos, Nichts los!”.