60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vor sechzig Jahren, am 10. Dezember 1948, unterzeichneten die in der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris versammelten Staaten mit der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ erstmals ein internationales Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Einen Tag zuvor, am 9. Dezember 1948, verabschiedete die Generalversammlung die „Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“, die Völkermordkonvention. Gemäß dieser Völkermordkonvention stellt die Vertreibung der Deutschen aus Schlesien, Ostpreußen, Pommern und Polen mit Ende des Zweiten Weltkriegs einen Völkermord dar. Ein Völkermord, der bislang nicht wirklich aufgearbeitet, verurteilt, geschweige gesühnt worden ist.