Krieg ist überflüssig
Das moderne, humanitäre Völkerrecht, das den Krieg aus dem Völkerleben gänzlich verbannen will, ist noch gar nicht so alt. Etwa dreihundert Jahre lang, vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ersten Weltkrieg 1914, herrschte in Europa das „klassische Völkerrecht“, das das „Recht zum Krieg“ (ius ad bellum) akzeptierte. Politische Souveräne betrachteten Krieg als legitime Fortsetzung ihrer Politik, mit Waffen quasi als „ultima ratio“. Diesem subjektiven Recht von souveränen Staaten setzte das klassische Völkerrecht jedoch nach und nach das objektive Recht, das „ius in bello“ (Recht im Krieg), entgegen – um auf diese Weise Unbeteiligte schützen und den Krieg eingrenzen zu können.
Der renommierte Völkerrechtler Otto Kimminich (+12.8.1997) schreibt in seiner „Einführung in das Völkerrecht“ im ersten Kapitel von „2.5 Das moderne Völkerrecht“:
Der Erste Weltkrieg riss Europa und die ganze Welt aus den Träumen eines fortschrittgläubigen Friedensoptimismus. Unwiderleglich hatte sich erwiesen, dass die Souveränität unter den Bedingungen der Industriekultur zur tödlichen Gefahr für die ganze Völkerrechtsgemeinschaft geworden war.
Zwischen dem Krieg und dem Industrialismus besteht ein doppelter Zusammenhang. Einerseits ermöglichte der Industrialismus die Massenproduktion von Waffen, ließ ihre Vernichtungskraft stetig wachsen und führte kraft der ihm innewohnenden Expansionstendenzen zur quantitativen Zunahme der Rüstungsproduktion, wodurch die äußeren Voraussetzungen für Rüstungswettläufe gegeben waren. Andererseits ist das industrielle System ein kompliziertes Zusammenwirken hoch spezialisierter Einheiten und Vorgänge, für das jeder gewaltsame Eingriff verhängnisvoll ist.
Die naive Auffassung, eine Wirtschaft könne durch Rüstungsproduktion angekurbelt oder in Schwung gehalten werden, ist längst ebenso widerlegt wie die übrigen ökonomischen Argumente, mit denen angebliche Vorteile des Krieges bewiesen werden sollen – etwa, dass Krieg und Kriegsvorbereitung wesentliche Impulse auch für den nichtmilitärischen Bereich mit sich bringen oder sogar, dass der Wiederaufbau selbst nach einem verlorenen Krieg sich letztlich positiv für die Wirtschaft des betreffenden Landes auswirkt, weil die Industrie zur Modernisierung gezwungen ist. Es steht unumstößlich fest, dass ein mit modernen Mitteln geführter Krieg so große materielle und immaterielle Verwüstungen mit sich bringt, dass die These von der Funktionalität des Krieges absolut unhaltbar wird. Alle Funktionen, die der Krieg möglicherweise jemals in früheren Zeiten besessen hat, können heute ohne ihn erfüllt werden.
Der Krieg ist aber nicht nur überflüssig und dysfunktional geworden, er bringt nicht nur in der Gesamtbilanz einen negativen Erfolg. Mit der zunehmenden Vernichtungswirkung der Waffen ist vielmehr auch die Gefahr gewachsen, dass der Krieg – in der Form des globalen Nuklearkrieges – die Bedingungen des Lebens überhaupt vernichtet. Diese letztere Gefahr wurde im Ersten Weltkrieg noch nicht akut, aber sie zeichnete sich immerhin ab und trug zu der großen Erschütterung bei, die schließlich die Wende des Völkerrechts herbeiführte. Ein neues Völkerrecht konnte freilich nicht über Nacht entstehen, sondern musste in mühseliger Arbeit geschaffen werden. Diese Zeit des Bauens an einer neuen Ordnung ist noch nicht vorüber. Noch immer kann gesagt werden, dass die Gegenwart für das Völkerrecht eine Zeit des Umbruchs ist…
Weiterführende Hinweise:
- Kimminich, Otto: Einführung in das Völkerrecht, 3. ergänzte und verbesserte Auflage, Saur-Verlag, München, 1987, S. 70 – 84.
- Kimminich, Otto: Rüstung und politische Spannung, Gütersloh, S.97ff.