60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vor sechzig Jahren, am 10. Dezember 1948, unterzeichneten die in der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris versammelten Staaten mit der “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” erstmals ein internationales Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Einen Tag zuvor, am 9. Dezember 1948, verabschiedete die Generalversammlung die “Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide”, die Völkermordkonvention. Gemäß dieser Völkermordkonvention stellt die Vertreibung der Deutschen aus Schlesien, Ostpreußen, Pommern und Polen mit Ende des Zweiten Weltkriegs einen Völkermord dar. Ein Völkermord, der bislang nicht wirklich aufgearbeitet, verurteilt, geschweige gesühnt worden ist.
Zur selben Zeit wie deutsche Nazigrößen zu Recht in Nürnberg sich für Massendeportationen und Völkermord verantworten mussten, wurden in Ostdeutschland und darüber hinaus Verbrechen gegen die Menschheit ausgeübt, die die Welt nicht zur Kenntnis nahm und bis heute nicht zur Kenntnis nehmen will. Wer den Krieg verloren hat und schlimme Verbrechen zu verantworten hat, der hat den Mund zu halten; mit „der“ ist jedoch nicht ein Individuum gemeint, sondern ein Kollektiv. Es wird nicht unterschieden zwischen einzelnen Tätern, Mitläufern und Opfern, sondern ein ganzes Volk wird schuldig gesprochen. In einem „Täterstaat“ darf, ja kann es keine Opfer geben. Alle sind Täter, vom Säugling bis zum Pflegefall.
Ansonsten müsste ja eingestanden werden, dass die Vertreibung und die gezielte Ermordung der Ostdeutschen mit Ende des Zweiten Weltkriegs als kollektive Bestrafung mit den Menschenrechten nicht vereinbar sind:
Artikel 3 – Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5 – Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 9 – Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 11 – Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Artikel 13 – Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Artikel 17 – Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 30 – Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Nach Artikel 2 der Völkermordkonvention stellt z.B. die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe bzw. die Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden an Mitgliedern einer Gruppe Völkermord dar – insofern sie in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Amnesty International (AI) setzt sich seit Gründung mit Appellbriefen an Regierungen für die Menschenrechte ein. In vielen Fällen führen die Briefe zu einer Verbesserung der Situation, wie AI auf seiner Internetseite hervorhebt. Seit ein paar Jahren ruft AI in diesem Sinne zu einem „Briefmarathon“ auf. Jeder Bürger kann mit einfachen Mitteln viel bewirken.
Ziel des Briefmarathons ist es, in der Woche des Internationalen Tages der Menschenrechte (10. Dezember) weltweit möglichst viele Menschen dafür zu gewinnen, Briefe zu schreiben – Briefe an diejenigen Regierungen, welche verantwortlich sind für die unrechtmäßige Inhaftierung, die Folter und Misshandlung oder eine sonstige Gefährdung von Personen, die sich friedlich für ihre Überzeugungen und die Menschenrechte in ihrem Land eingesetzt haben.Amnesty International – Briefmarathon
Deutsche Heimatvertriebene bzw. Nachgeborene könnten an die Regierungen Polens oder Tschechiens solche Briefe schreiben und ihre Menschenrechte gegenüber diesen Staaten, die mitverantwortlich für Vertreibung und Mord sind, einfordern. Die staatlichen Vertreibungs- und Enteignungsdekrete sind noch immer in Kraft. Bis heute wurden die zivilen deutschen Opfer von diesen Staaten nicht rehabilitiert.
Weiterführende Hinweise:
- Völkermordkonvention, http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/p_genoci.htm”>Völkermordkonvention (abgerufen am 8.12.2008)
- Menschenrechtskonvention, http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=105&Itemid=146 (abgerufen am 8.12.2008)
- Amnesty International – Briefmarathon, http://www.amnesty.ch/de/aktiv/briefe-schreiben/briefmarathon/mitmachen-am-ua-marathon (abgerufen am 8.12.2008)
- Reporter ohne Grenzen, http://www.reporter-ohne-grenzen.de (abgerufen am 8.12.2008)