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- 14. März 2012 um 21:42 Uhr#2871
Richard
Der Tagesspiegel stellt eine neue Studie zur Vertreibung vor. Sie hat den Titel „Orderly and Humane“ und stammt von Ray M. Douglas. yalebooks.co.uk/display.asp?K=9780300166606
Wie auf der verlinkten Seite zu entnehmen ist, soll dieses Buch am 31. Juli 2012 veröffentlicht werden. Bei Amazon ist es allerdings bereits in deutscher Übersetzung mit dem Titel „‚Ordnungsgemäße Überführung‘: Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg“ erhältlich (??)Immer wieder liest man, dass die Vertreibung der Deutschen auf der Potsdamer Konferenz angeordnet bzw. festgelegt worden sei. Das wird jedoch nicht wahrer, wenn dieses Stereotyp von Sachunkundigen wiederholt aufgegriffen wird. Wer sich mit der Materie auseinandersetzt, dem wird schnell klar, dass die Vertreibungen bereits vor der Potsdamer Konferenz in vollem Gange waren, da Stalin und seine Verbündeten vor dieser großen alliierten Konferenz schnellstmöglich vollendete Tatsachen zu ihren Gunsten schaffen wollten.
Dieselben Ignoranten behaupten, die Alliierten hätten nach dem Zweiten Weltkrieg „neue Staaten” – oder so ähnlich – gebildet. In diesem Sinne schreibt auch der „Tagesspiegel”:
Zwölf Millionen ethnische Deutsche mussten ihre Heimat verlassen und gelangten in die beiden Staaten, die die Siegermächte auf dem verkleinerten deutschen Staatsgebiet gebildet hatten. Die Alliierten der Kriegskoalition hatten diese Umsiedlungen denn auch beschlossen und auf der Potsdamer Konferenz vom August 1945 sanktioniert. (Tagesspiegel vom 13.03.2012, https://www.tagesspiegel.de/wissen/chaotisch-und-unmenschlich-6998557.html)
Wer sich ehrlich mit der Geschichte auseinandersetzt, weiß, dass diese Sichtweise der deutschen Nachkriegsgeschichte nur von Stalin und seinen Anhängern geteilt wurde. Ihre Anhänger leben offenbar heute noch weiter. Damit lässt sich die Verantwortung für all die Verbrechen leicht auf mehrere Schultern verteilen und die vollendeten Tatsachen immer weiter zementieren.
Der Tagesspiegel merkt allerdings an, dass die USA 1947 plötzlich dahintergekommen sein sollen, dass die Zwangsumgesiedelten aus Orten vertrieben wurden, „die seit Generationen ihre Heimat waren”. Offenbar macht R. M. Douglas auch deutlich, dass die Vertreibungen aus der Tschechoslowakei keinesfalls als Folge der Annexionspolitik des NS-Regimes zu erklären sind. Fällt so langsam Hirn vom Himmel? 🙄
Der Tagesspiegel schreibt zu den Quellen, die Douglas für sein Werk verwendete, dass dieser sich ausdrücklich nicht auf persönliche Erlebnisberichte von Vertriebenen beruft, da diese „aus Gründen politischer Opportunität in der frühen Bundesrepublik oft verzerrt waren”. Das ist ein gewaltiger Vorwurf, der sich auch leicht auf die Erlebnisberichte anderer Opfer von Willkür und Gewalt während des Krieges anwenden ließe. Diese Aussage zeigt in jedem Fall, dass Douglas entweder nicht so viel vom historischen Handwerk versteht oder dem Buch medienwirksam einen möglichst „neutralen Anstrich” verpassen wollte.Der Tagesspiegel erwähnt auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Auf einer Tagung an der Freien Universität Berlin hat sie dargelegt, dass es „ein individuelles Recht auf Heimat nicht gibt, weder in der Ordnung des Grundgesetzes noch im Völkerrecht”. Nun, zum einen wissen ausgewiesene Völkerrechtler das besser, zum anderen stellte sich, sollte die liebe Herta recht haben, nur die Frage, worüber sich die unter Hitler umgesiedelten Polen etc. eigentlich beschwert hatten …
Eine weitere juristische und historische Kapazität scheint „Jerzy Kranz von der Warschauer Akademie“ zu sein (er war auch einmal polnischer Botschafter in Deutschland). Er vertritt die Auffassung, dass die „Haager Landkriegsordnung“ (1907) für die „wiedererlangten“ Oder-Neiße-Gebiete nicht maßgeblich gewesen sei. Diese Gebiete sollen laut polnischer Propaganda vor rund 700 Jahren einmal polnisch gewesen sein und wurden deshalb von Polen nicht besetzt. 😆
15. März 2012 um 05:51 Uhr#2940Frodo
Hallo Richard, der Tagesspiegel schreibt, dass Herta Däubler-Gmelin ein „Rückkehrrecht“ einräumt. Mit anderen Worten: In Verbindung mit dem Recht auf Eigentum haben die deutschen Heimatvertriebenen bzw. ihre Nachkommen demnach das Recht, in ihre Häuser und auf ihre Grundstücke zurückzukehren bzw. eine Entschädigung zu verlangen, sollte eine Rückkehr heute nicht mehr in adäquater Weise möglich sein. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, auch nicht, wenn die Opfergeneration bereits verstorben ist. Für einen Menschen mit gesundem Verstand dürften diese Gedanken selbstverständlich sein. Doch war sich die ehemalige Bundesjustizministerin dessen bewusst, als sie vom „Rückkehrrecht“ sprach?
16. März 2012 um 11:11 Uhr#4594Kautschuk
Hallo Frodo, ich halte deine Argumentation für nachvollziehbar. Wenn Vertreibungen grundsätzlich als Unrecht gelten und Eigentumsrechte sowie Rückkehrrechte als Menschenrechte verstanden werden, stellt sich tatsächlich die Frage, warum dies nicht auch auf die deutschen Vertriebenen Anwendung finden soll.
Allerdings muss man zwischen der moralischen und der rechtlichen Ebene unterscheiden. Dass die Vertreibungen großes Unrecht verursacht haben, wird heute kaum bestritten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass heute noch einklagbare Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum oder Rückkehr bestehen. Die Nachkriegsordnung und spätere Verträge haben diese Fragen weitgehend politisch und rechtlich abgeschlossen.
17. März 2012 um 20:23 Uhr#4598Frodo
Hi Kautschuk, gerade die Berufung auf die Nachkriegsordnung beantwortet die eigentliche Frage nicht. Wenn Vertreibung, Enteignung und die dauerhafte Verwehrung der Rückkehr Unrecht darstellen, dann werden diese Handlungen nicht dadurch rechtmäßig, dass die politischen Sieger später entsprechende Verträge schließen.
Bei anderen historischen oder aktuellen Vertreibungen wird regelmäßig betont, dass Eigentumsrechte fortbestehen und die Opfer Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung haben. Weshalb sollte für die deutschen Vertriebenen etwas anderes gelten? Auch der Hinweis auf den Zeitablauf überzeugt nicht, denn schwere Menschenrechtsverletzungen verlieren nicht ihren Charakter als Unrecht, nur weil Jahrzehnte vergangen sind.
Wer von universellen Menschenrechten spricht, sollte deshalb dieselben Maßstäbe auf alle Betroffenen anwenden – auch auf die deutschen Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen.
18. März 2012 um 07:12 Uhr#4600Kautschuk
Ich bestreite keineswegs, dass die Vertreibung der Deutschen ein großes Unrecht war. Die Frage ist jedoch, welche rechtlichen Folgen sich daraus heute ableiten lassen.
Ein Vergleich mit aktuellen Vertreibungen hinkt, da sich das Völkerrecht seit 1945 erheblich weiterentwickelt hat. Viele der heute als selbstverständlich angesehenen Individualrechte waren damals noch nicht in der heutigen Form kodifiziert oder durchsetzbar. Zudem wurden die Folgen des Zweiten Weltkriegs durch eine Vielzahl internationaler Vereinbarungen geregelt, die von den beteiligten Staaten später anerkannt wurden.
Nur weil ein Unrecht moralisch fortbesteht, bedeutet das nicht automatisch, dass auch ein individueller Rechtsanspruch zeitlich unbegrenzt fortbesteht. Andernfalls müsste man zahlreiche historische Enteignungen, Grenzverschiebungen und Bevölkerungsverschiebungen der vergangenen Jahrhunderte erneut aufrollen.
Die eigentliche Schwierigkeit besteht also darin, zwischen der Anerkennung historischen Unrechts und der Frage heutiger Rechtsansprüche zu unterscheiden. Beides gleichzusetzen, halte ich für problematisch.
22. März 2012 um 18:40 Uhr#4602Frodo
Die von dir vorgenommene Trennung zwischen moralischem Unrecht und rechtlichen Ansprüchen überzeugt mich nicht vollständig. Recht entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern soll Gerechtigkeit verwirklichen. Wenn wir anerkennen, dass Vertreibung und Enteignung Unrecht waren, muss auch erklärt werden, weshalb die daraus resultierenden Ansprüche vollständig erlöschen sollen, während das Unrecht selbst fortbesteht.
Ich fordere nicht, sämtliche historischen Grenzverschiebungen oder Enteignungen neu aufzurollen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass wir hier über Ereignisse sprechen, die noch innerhalb des Zeithorizonts lebender Generationen liegen und deren Eigentumsverhältnisse vielfach dokumentiert sind. Zudem werden bei anderen Konflikten des 20. Jahrhunderts Eigentums- und Entschädigungsansprüche durchaus noch Jahrzehnte später anerkannt.
Letztlich scheint mir die Berufung auf die Nachkriegsordnung eher eine Beschreibung dessen zu sein, was politisch durchgesetzt wurde, als eine Begründung dafür, warum es gerecht oder rechtmäßig war. Die eigentliche Frage bleibt daher bestehen: Gilt der Grundsatz, dass Vertreibung kein legitimer Weg zum Eigentumserwerb ist, universell – oder nur dort, wo seine Anwendung politisch opportun erscheint?
4. April 2012 um 08:34 Uhr#4604Richard
Hallo zusammen,
Frodo fragt vor allem nach Gerechtigkeit: Wenn die Vertreibung damals Unrecht war, warum sollen die Folgen dieses Unrechts heute vollständig folgenlos bleiben?
Kautschuk fragt hingegen vor allem nach Rechtssicherheit: Wie kann eine stabile Friedensordnung bestehen, wenn historische Eigentums- und Gebietsfragen unbegrenzt offenbleiben?Ich halte beide Anliegen für legitim. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich zwischen individueller Gerechtigkeit und politischer Stabilität zu finden.
Eine Lösung liegt deshalb wahrscheinlich weder in einer massenhaften Rückgabe von Eigentum noch in der Behauptung, die Angelegenheit sei endgültig erledigt. Denkbar wären Formen der symbolischen und materiellen Anerkennung: eine gemeinsame historische Aufarbeitung, die eindeutige Benennung des erlittenen Unrechts, ein erleichterter Zugang zu Archiven und Eigentumsunterlagen, Gedenk- und Erinnerungsprojekte sowie in begründeten Einzelfällen auch Entschädigungsregelungen.
Auf diese Weise müsste niemand sein Zuhause verlassen, zugleich würde aber anerkannt, dass die damaligen Opfer und ihre Nachkommen berechtigte Anliegen haben. Manchmal besteht Gerechtigkeit nicht darin, die Vergangenheit rückgängig zu machen, sondern darin, ihr ehrlich ins Auge zu sehen und ihre Folgen so fair wie möglich zu behandeln.
29. April 2012 um 07:06 Uhr#2947Human Rights
Hallo zusammen,
ich habe mir die von Richard genannte Studie von Ray M. Douglas besorgt.
Hier ein paar „Kostproben“. In der Einleitung auf Seite 14 schreibt Douglas, dass zum einen in Deutschland die Geschichte der Vertreibungen zu wenig bekannt sei, dass sie aber auch zum anderen für den Rest der Welt bis heute das am besten gehütete Geheimnis des Zweiten Weltkriegs sei. Er sage das „ohne Übertreibung“, denn an westeuropäischen und nordamerikanischen Universitäten würde die überwiegende Mehrheit der Studenten selbst in Fächern wie Neuere Geschichte Europas, Internationale Beziehungen und Politologie ihr Studium abschließen, „ohne je etwas von einer der schlimmsten menschengemachten Katastrophe gehört zu haben“. Sie würde den blutigen Zerfall Jugoslawiens in den neunziger Jahren weit übertreffen…Auf Seite 15 meint Douglas dann, dass auf lange Sicht die Weigerung nicht aufrechtzuerhalten sei, sich mit den Vertreibungen und ihrer Bedeutung nicht nur für die europäische Geschichte, sondern auch für unsere heutige Welt auseinanderzusetzen…
Andererseits versucht auch Douglas eine „politisch korrekte“ Position einzunehmen, indem er auf Seite 17 betont:
Was immer nach dem Krieg geschah, lässt sich nicht mit den Gräueltaten gleichsetzen, die vorher von Deutschen begangen wurden, und Behauptungen des Gegenteils – darunter denen von manchen Vertriebenen – sind moralisch wie historisch unangemessen. Nichts, was ich in diesem Buch geschrieben habe, sollte etwas anderes suggerieren.
Mit diesem politisch korrekten, vorauseilenden Gehorsam gegenüber Politik und Geschichtswissenschaft tappt nun also auch der an der „Colgate University” im Bundesstaat New York lehrende Historiker Ray M. Douglas in die allseits beliebte Kollektivierungsfalle. Das heißt, auch er vergleicht die auf nationaler Ebene kollektivierten individuellen (Kriegs-)Verbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit von deutscher Seite und gegen Deutsche und versucht, sie auf diese Weise zu rationalisieren. Eine solche Rationalisierung muss angesichts des aufgezwungenen Vergleichs, was schlimmer gewesen sein mag – die grausame Vergasung einer jüdischen Frau oder die x-fache brutale Vergewaltigung einer deutschen Frau mit anschließender Kreuzigung, Folterung bis zum Tode oder „einfach nur” abschließendem Genickschuss – als pervers verurteilt werden.
17. Mai 2012 um 07:21 Uhr#2948Human Rights
In der Einleitung zu seinem Buch „Ordnungsgemäße Überführung“ greift R.M. Douglas auch die Frage nach seinen Quellen auf. Dabei geht er auf Distanz gegenüber „direkten Aussagen von Vertriebenen“, was er mit der emotionalen Umstrittenheit des Themas begründet. Douglas betont, dass es in den fünfziger und sechziger Jahren eine weitverbreitete Strategie gewesen sei, die Glaubwürdigkeit der Erlebnisberichte der Heimatvertriebenen anzugreifen, um ihren Wahrheitsgehalt zu leugnen. Douglas habe deshalb vor allem unabhängige Quellen herangezogen, die aber genau diese Erlebnisberichte bestätigen würden.
Im Laufe meiner Forschung sah ich, dass ich dadurch nur wenig verlor, denn das in der Dokumentation der Vertreibung gezeichnete Bild wurde durch die Berichte von humanitären Organisationen wie dem Roten Kreuz, Nichtregierungsorganisationen, westlichen Diplomaten und Funktionsträgern, Journalisten und vor allem durch die Archivbestände der Vertreibungsstaaten selbst bestätigt.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 17f.Das erste Kapitel des Buches, welches sich über ca. 40 Seiten hinweg erstreckt, ist dem tschechoslowakischen Präsidenten Edward Benes gewidmet. Es trägt den Titel „Der Planer“. Interessant für mich ist, dass Benes nach der „Zerschlagung der CSSR“ durch Hitler ins Exil ging und einen Lehrstuhl an der Universität Chicago annahm (S.21f).
Obwohl die Weltmeinung wegen der Art, wie Benes aus dem Amt getrieben worden war, mit ihm sypathisierte, herrschte allgemeiner Konsens, dass der Gebietstransfer an Deutschland „notwendig und grundsätzlich gerecht“ gewesen sei, wie die Londoner Times es ausdrückte.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 21Douglas betont, dass die deutschen Bewohner des Sudetenlandes nie gefragt wurden, ob sie Teil der Tschechoslowakei werden wollten. Außerdem hebt er hervor, dass die Sudetendeutschen zur „zweitstärksten Bevölkerungsgruppe, weit vor den Slowaken”, wurden. Er erwähnt auch, dass tschechoslowakische Truppen durch gewaltsame Unterdrückung in Böhmen und Mähren „Fakten schufen”. (S.22)
Bedeutsam sind auch die administrativen Bemühungen der Regierung der ČSSR, „den Anteil der offiziell registrierten Deutschen in jedem Bezirk unter die entscheidende 20-Prozent-Marke zu drücken, die nach dem Gesetz für die formale Anerkennung als nationale Minderheit notwendig war”. Diese „administrativen Maßnahmen” bestanden aus Verhören, Bußgeldern und Inhaftierungen wegen der „illegalen Angabe einer ‚falschen‘ Nationalität”. (S.24)
Bei der Volkszählung 1930 habe es noch größere ethnische Manipulationen gegeben.Eine Untersuchung des Innenministeriums fand heraus, dass Volkszählungen in Brno (Brünn) 1145 Unterschriften gefälscht und weitere 2377 Personen falsch klassifiziert hatten, um den deutschen Einwohneranteil der Stadt knapp unter die 20 Prozent-Grenze zu drücken.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 24.25. Mai 2012 um 19:42 Uhr#2949Richard
Hi Human Rights,
ich habe mir das Buch jetzt auch gekauft. Eingestiegen bin ich in das Kapitel „Die ‚wilden Vertreibungen'“ ab Seite 123. Der Autor widerspricht dort der These, dass „spontane Racheakte“ gegenüber den Deutschen bzw. „Volksdeutschen“ zu „wilden Vertreibungen“ geführt haben sollen:Man muss betonen, dass daran so gut wie nichts wahr ist. Bis auf sehr wenige Fälle gab es im Europa des Jahres 1945 keine Deportation als Folge spontaner Gewalt. Vielmehr wurden diese ‚wilden Vertreibungen‘ fast immer von Soldaten, Polizei und Miliz durchgeführt, die auf Befehl handelten und häufig Beschlüsse der höchsten politischen Ebene ausführten.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 124f.Douglas hebt hervor, dass die Vertreiberstaaten daran interessiert sind, den Mythos der „wilden Vertreibungen” aufrechtzuerhalten, da sie so erstens die Verantwortung für die Gewalttaten abstreiten können. Zweitens liefere dieser Mythos „fiktive, aber plausible Beweise” für die Rechtfertigung, dass die „deutsche Minderheit” entfernt werden musste, da sonst weitere Massaker zu erwarten gewesen wären. Das dritte Argument schließt direkt an das zweite an: „Organisierte Umsiedlungen” erscheinen nun als „einzig humane Alternative” zu solchen „wilden Vertreibungen”.
Auf Seite 151 schreibt Douglas dann noch einmal explizit und ungeschminkt:Weder die polnische noch die tschechoslowakische Regierung erwarteten, dass die Phase der ‚wilden‘ Vertreibungen ewig dauern würde. Ihr Ziel war es gewesen, die verbliebene deutsche Bevölkerung durch die strategische Anwendung von Terror zur Flucht aus den Gebieten zu bewegen, die sie räumen wollten, noch vor der Potsdamer Konferenz und ganz sicher vor einer abschließenden Friedenskonferenz. ‚Organisierte Vertreibungen‘ würden erst ins Spiel kommen, wenn dieser Versuch, vollendete Tatsachen zu schaffen, sich als ungenügend erwies.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 151.26. Mai 2012 um 08:18 Uhr#2950Human Rights
Hallo Richard,
das Buch „Ordnungsgemäße Überführung. Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg“ habe ich zwischenzeitlich zweimal komplett durchgelesen. Mir ist deutlich geworden: Die Verbrecher heute sind die, die das Leid der deutschen Heimatvertriebenen und den eklatanten Bruch ihrer Menschenrechte relativieren, entschuldigen bzw. mit Unrecht von deutscher Seite aufrechnen möchten!In dem Kapitel, in dem Du gerade bist, schildert R.M.Douglas auf Seite 152f die schrecklichen Szenen, die sich auf deutschen und österreichischen Bahnhöfen abspielten. Westliche Journalisten – darunter z.B. der Deutschlandkorrespondent des Londoner Daily Herald, Charles Bray – hegten zwar antideutsche Gefühle, seien jedoch über diese Szenen entsetzt gewesen:
Ein Reporter der Times fand im Monat darauf 60 Frauen und Kinder in einem Berliner Krankenhaus, die aus einem Kranken- und Waisenhaus in Danzig ‚herausgeworfen‘ worden waren. Man hatte sie in Lastwagen ohne Nahrung und Wasser transportiert, und bei der Ankunft in Berlin waren 20 tot.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 152.Der Major eines Fallschirmjägerregiments war dermaßen vom Anblick „ganzer Völkerschaften, die zu Tausenden an den Straßenrändern an Hunger, Dysenterie und Erschöpfung sterben“ erbost, dass er über Charles Bray einen Augenzeugenbericht an das britische Außenministerium sandte:
Selbst ein kurzer Besuch in den Berliner Krankenhäusern, wohin einige dieser Menschen sich geschleppt haben, ist eine Erfahrung, die den Anblick in den Konzentrationslagern normal erscheinen lässt.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 153.Der britische Militärarzt Adrian Kanaar habe nach einem Dienstaufenthalt als Arzt im Konzentrationslager Bergen-Belsen, schokiert über das Elend der deutschen Vertriebenen, sich bereit erklärt, vor ein Kriegsgericht zu treten, um diese Tatsachen der Weltöffentlichkeit publik zu machen.
Er schrieb, er habe ’nicht sechs Jahre in der Armee verbracht, um mit anzusehen, wie eine Tyrannei etabliert wird, die genauso schlimm ist wie die Nazis‘.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 153.26. Mai 2012 um 08:40 Uhr#2951Human Rights
Auf der Seite 156 berichtet Douglas über die tödlichen Folgen von gescheiterten „wilden Vertreibungen“. D.h. in solchen Fällen kannten polnische und tschechische Armee- und Milizeinheiten manchmal kein Pardon. Hier ein Bericht über Sudetendeutsche aus dem ostböhmischen Wekelsdorf bzw. Weckelsdorf:
Am 28. Juni 1945 wurde eine Gruppe von 21 Deutschen aus Teplice nad Metují (Wekelsdorf) an die nahe polnische Grenze getrieben. Da die Polen ihnen den Grenzübertritt verwehrten, wurden die Vertriebenen, zumeist ältere Frauen und Kinder, vom Führer der Eskorte, Hauptmann V. Svoboda, in den Wald bei Buky am Rand des Riesengebirges geführt und ermordet. Die Leichen wurden 1947 exhumiert, und ein tschechischer Augenzeuge beschrieb die Szene: ‚Am schrecklichsten war der Anblick eines Kindchens in einem Wickelkissen, welches ein bis zur Unkenntlichkeit des Gesichtchens zerschmettertes Köpfchen hatte …, offenkundig mit einem Gewehrkolben gemacht.‘
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 156.27. Mai 2012 um 09:07 Uhr#2952Richard
@Human Rights wrote:
Die Verbrecher heute sind die, die das Leid der deutschen Heimatvertriebenen und den eklatanten Bruch ihrer Menschenrechte relativieren, entschuldigen bzw. mit Unrecht von deutscher Seite aufrechnen möchten!
„Verbrecher” ist vielleicht etwas zu hoch gegriffen. Sicherlich muss man den jeweiligen Einzelfall betrachten. Einige Menschen, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, wissen es schlichtweg nicht besser, weil sie lediglich mit einem einseitigen bzw. tendenziösen Geschichtsbild konfrontiert wurden und ihnen die ganze Wahrheit vorenthalten wird.
Andere wiederum haben ein paar Schrauben locker, wenn sie immer wieder Leid kollektivieren und instrumentalisieren, um es gegen anderes Leid aufzurechnen.
Sicherlich gibt es den Tatbestand der „Strafvereitelung“, der als „Anschlussdelikt“ strafbar ist:Strafbar ist danach die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat.
Strafvereitelung, WikipediaWer also bewusst und gezielt dafür gesorgt hat, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht strafrechtlich verfolgt wurden, hat sich sicherlich strafbar gemacht und kann unter Umständen auch als Verbrecher bezeichnet werden.
27. Mai 2012 um 09:39 Uhr#2953Richard
Ich möchte aber noch eine Bemerkung zur Wissenschaftlichkeit des Autors Ray Douglas von der Colgate University in New York machen:
Mir fällt auf, dass er meist den polonisierten Namen der (ost-)deutschen Städte und Ortschaften den Vorzug gibt. Zwar erwähnt Douglas auch die ursprünglichen deutschen Namen, im Darstellungsfluss spricht er dann aber z. B. stets von Wrocław statt Breslau. Wenn Douglas (als Ire bzw. US-Amerikaner) ein Buch über das heutige Breslau bzw. Schlesien geschrieben hätte, könnte ich das ja noch verstehen. Er schreibt aber über Breslau, Schlesien etc. der Jahre 1945 und davor! Es ist anachronistisch, hier nicht die deutschen Namen dieser Städte zu verwenden.
Auch seine Argumentation halte ich manchmal für nicht besonders logisch und stringent. Manchmal relativiert Ray Douglas ein paar Abschnitte später seine eigenen Aussagen, d. h., er widerspricht sich selbst. Auf Seite 63 (Kapitel: „Die Volksdeutschen während des Krieges”) widmet sich der Autor beispielsweise dem Angriffsvorwand Hitlers, die Volksdeutschen in Polen schützen zu müssen. Zunächst spricht Douglas von den „angeblichen Leiden der deutschen Minderheit”, gesteht dann aber ein paar Zeilen später ein, dass „nicht jede dieser Geschichten” frei erfunden gewesen sei, und legt dann wiederum ein paar Zeilen später richtig los:
Etwa 8000 Deutsche wurden 1919 mehrere Monate lang in ehemaligen Kriegsgefangenenlagern inhaftiert, die meisten volksdeutschen Beamten verloren ihre Stellen, Boykotte deutscher Geschäfte waren nicht ungewöhnlich und deutsche Schulen, Vereine und Zeitungen wurden häufig von den Behörden geschlossen, die oft unter dem Druck nationalistischer Organisationen standen, die Polonisierung des Landes durch Repressionen zu vollenden. […] Im Feburar 1939 wurden deutschsprachige Zeitungen im Bezirk Poznán-Pomorze verboten, ebenso deutsche Kulturfeste, und bis zu 70 000 Volksdeutsche, deren Häuser und Höfe von der Mehrheitsbevölkerung angegriffen wurden, mussten über die Grenze fliehen.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 64.Ganz klar, Hitler mag „größere Ziele“ gehabt haben, doch Kriege wurden auch schon wegen geringerer zwischenstaatlicher Auseinandersetzungen begonnen, die im Vergleich mit den Repressionen gegenüber den Deutschen in Polen geradezu als Lappalien erscheinen.
Mit einer „schlechten Übersetzung” sind solche wissenschaftlichen Patzer meines Erachtens nicht zu erklären. Entweder unterliegt auch Ray Douglas einer gewissen „Systemblindheit” gegenüber Deutschland, sodass ihm seine Widersprüche nicht auffallen, oder das vorliegende Buch verfolgt gar keine geschichtswissenschaftliche, sondern eine politische Zielsetzung. Das möchte ich noch näher untersuchen.
Human Rights, was meinst Du dazu?
29. Mai 2012 um 05:50 Uhr#2954Richard
Das „Kapitel 1 – Der Planer“ (S. 20–59) aus „R. M. Douglas: Ordnungsgemäße Überführung. Verlag C. H. Beck, München 2012“ widerlegt die Behauptung, Hitler sei letztlich für die Vertreibung der (Sudeten-) Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gewesen.
Denn bereits 1919 waren alliierte Diplomaten besorgt, dass die Integration des Sudetenlands in die neu geschaffene Tschechoslowakei deren Assimilierungskraft übersteigen könnte. Mit der Tschechoslowakei wurden die Deutschen nämlich gegen ihren Willen zur zweitstärksten Bevölkerungsgruppe des neuen Staates (vgl. S. 21 f.).Doch Beneš und Masaryk setzten sich über solche Sorgen hinweg. Während tschechoslowakische Truppen „Fakten schufen“, indem sie die Ende 1918 in allen vier deutschen Provinzen Böhmens und Mährens geschaffenen provisorischen Regierungen gewaltsam unterdrückten, überzeugten die beiden Politiker die Alliierten, nur eine starke Tschechoslowakei könne eine neue deutsche Hegemonie in Mitteleuropa verhindern.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 22.Es ging darum, die Vorherrschaft Deutschlands in Mitteleuropa mit Gewalt zu verhindern. Dieses Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Selbstbestimmung der Völker, das bereits einige Jahre vor dem Zweiten Weltkrieg beschlossen wurde, liegt der Vertreibung der Sudetendeutschen zugrunde. Hitler kann definitiv nicht für eine bereits vor ihm beschlossene Sache verantwortlich gemacht werden. Aus bekannten Gründen wurde er allerdings später von den Alliierten, Beneš & Co. als Vorwand missbraucht.
Diesen willkommenen Vorwand, den Hitler durch sein brutales Vorgehen vor den Augen der ganzen Welt bot (z. B. „Lidice”), wollten sich die „Planer eines neuen Mitteleuropas” nicht noch von einer deutschen Opposition gegen Hitler madig machen lassen. Einen eindrücklichen Beleg für diese menschenverachtende Haltung der Alliierten liefert Ray Douglas mit dem sozialdemokratischen Politiker Wenzel Jaksch:
Douglas bezeichnet den nach England emigrierten sudetendeutschen Politiker Wenzel Jaksch als „ehrenwerte und in mancher Hinsicht tragische Persönlichkeit”, der sich zunächst in zahlreichen Radioansprachen über die BBC an seine sudetendeutschen Landsleute wandte (vgl. S. 42 f.). Diese Ansprachen brachten Beneš und seine Mitstreiter regelmäßig zur Weißglut, da sie ihre Nachkriegspläne gefährdet sahen.Noch peinlicher für den tschechoslowakischen Präsidenten war, dass der Labour-Abgeordnete und Staatssekretär in Churchills Koalitionsregierung Philip Noel-Baker schon in einer anderen BBC-Sendung erzählt hatte, wie er und Jaksch im Sommer 1938 in der Tschechoslowakei die Sudetendeutschen zum Widerstand gegen Henlein und Hitler aufgerufen hatte…
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 43f.Auf Seite 45 schreibt Ray Douglas schließlich, dass Jakschs Reden im Sommer 1942 eingestellt wurden. Er und andere NS-Gegner seien der alliierten Staatsräson geopfert worden … Anfang 1945 formulierte Wenzel Jaksch dann eine weitere Rundfunkansprache an seine sudetendeutschen Landsleute. Auch diese wurde abgelehnt:
Das [britische] Außenministerium befürchtete von einer solchen Rede genau das Gegenteil wie Jaksch: nicht dass sein Appell scheiterte, sondern dass er Erfolg haben könnte. Ein britischer Beamte erinnerte seine Kollegen daran, dass die tschoslowakische Exilregierung fest entschlossen war, die meisten Sudetendeutschen loszuwerden. Wenn sie sich auf Grund von Aufrufen aus England gegen die Nationalsozialisten erhoben, übernehme London dadurch ‚Verantwortung für die Sudetendeutschen, die diesem Appell gefolgt sind. Diese Verantwortung können wir nicht akzeptieren.‘
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 56. - AutorBeiträge
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