In sechs Gasmordanstalten im „Dritten Reich“ wurden mit Beginn des Zweiten Weltkriegs in einem Vernichtungsfeldzug nach innen von 1939 bis 1945 schätzungsweise 200.000 Menschen aus Deutschland Opfer der NS-„Euthanasie“. Sie waren geistig oder körperlich behindert, so genannte „jüdische Mischlingskinder“ in Fürsorgeeinrichtungen, psychisch krank oder einfach sozial missliebig. Sie entsprachen nicht dem nationalsozialistischen Ziel der Höherentwicklung der eigenen Rasse. Dazu kam eine utilitaristische, zweckrationale Argumentation, um die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ zu legitimieren. Durch die Ermordung der „Ballastexistenzen“ sollten die öffentlichen Finanzen entlastet, Nahrungsmittel eingespart, Pflegepersonal freigesetzt und die Anstalten selbst in Militärlazarette usw. umgewandelt werden.