Forum › Vorgeschichte zur Potsdamer Konferenz › Zweiter Weltkrieg › Selbstbestimmungsrecht der Völker
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- 19. August 2011 um 13:01 Uhr#2857
Human Rights
Mit der „Atlantik-Charta“ vom 14. August 1941 – vor 70 Jahren also – formulierten US-Präsident (1933-1945) Franklin D. Roosevelt und der englische Premierminister (1940-1945, 1951-1955) Winston Churchill Grundsätze, die nach der „endgültigen Vernichtung der Nazityrannei“ die Weltpolitik bestimmen sollten.
Ein zentraler Gedanke war dabei das Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches auch in die UNO-Satzung und in die freiheitlichen Verfassungen der Nachkriegszeit Eingang fand. Es garantiert den Völkern das grundlegende Recht, sich selbst zu regieren, frei die eigene Regierungsform zu wählen und bei Gebietsänderungen mitzusprechen.
Ist es nicht paradox, dass gerade diese drei Punkte dem deutschen Volk nach dem Krieg von den Siegermächten verweigert wurden?
Nun gut, die Saarländer durften zwölf Jahre nach dem Krieg in freier Selbstbestimmung wieder zum deutschen Staat zurückkehren. Auch die selbstbestimmte Wiedervereinigung der DDR-Deutschen mit Westdeutschland nach dem Fall der Mauer ist ein Ausdruck dieses Rechts. Damit haben nur einige wenige, nostalgierende Ewiggestrige ihre Schwierigkeiten.
Doch wenn politische Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen in rechtlich legitimer Weise die Oder-Neiße-Gebiete zurückfordern – die angestammte Heimat von Millionen deutscher Heimatvertriebenen, wird postwendend von Pseudo-„Regierungstruppen“ unter Missachtung des Völker- und Selbstbestimmungsrechts aus allen Rohren „aufs eigene Volk geschossen“. - AutorBeiträge
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