Immer wieder neu fordert Polen Kriegsentschädigungen von Deutschland für im Zweiten Weltkrieg erlittene Verluste. Hat Polen ein Recht darauf?
Aus staatlich-völkerrechtlicher Sicht bestehen keine pauschalen Reparationsansprüche Polens gegenüber Deutschland.
Bereits auf der Potsdamer Konferenz 1945 beschlossen die Siegermächte, dass Polen seine Reparationsansprüche aus dem sowjetischen Reparationsanteil erhalten sollte. An den Beratungen nahm auch eine polnische Delegation teil, die von den Alliierten als legitime Vertretung Polens anerkannt wurde. (vgl. Potsdamer Protokoll).
Sollte die Sowjetunion Polen die zugesagten Reparationen vorenthalten haben, kann dies keinen neuen Anspruch gegenüber Deutschland begründen.
Hinzu kommt, dass Deutschland bereits in erheblichem Umfang Reparationen geleistet hat. Insbesondere die sowjetische Besatzungszone war nach Kriegsende einer massiven wirtschaftlichen Belastung ausgesetzt. Eine zusätzliche Forderung gegenüber Deutschland würde daher von vielen als faktische Doppel- oder Mehrfachbelastung für denselben historischen Vorgang betrachtet werden.
Kritiker polnischer Reparationsforderungen verweisen zudem darauf, dass Polen zu Kriegsende sich mit Hilfe von Stalin umfangreiche deutsche Ostgebiete aneignete und die deutsche Bevölkerung dort weitgehend vertrieb. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Vorgänge wird argumentiert, dass die Nachkriegsordnung nicht nur polnische Opfer hervorbrachte: Millionen Deutsche verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und oftmals ihre gesamte wirtschaftliche Existenz. Zudem kamen zahlreiche Menschen infolge von Flucht, Vertreibung, Internierung, Gewalt und den katastrophalen Lebensbedingungen der Nachkriegszeit ums Leben. Wer über historische Gerechtigkeit sprechen will, muss daher das gesamte Bild der Nachkriegsfolgen berücksichtigen.
Aus dieser Perspektive erscheint es widersprüchlich, ausschließlich deutsche Verpflichtungen hervorzuheben und dabei die territorialen Gewinne Polens sowie die Verluste und Leiden der deutschen Vertriebenen auszublenden.
Wenn Polen durch Handlungen der Sowjetunion geschädigt wurde, etwa durch politische Unterdrückung, Zwangsherrschaft oder Verbrechen wie Katyn, dann wäre es naheliegend, entsprechende Ansprüche gegenüber Russland als Rechtsnachfolger der UdSSR zu diskutieren.