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Hallo Richard, der Tagesspiegel schreibt, dass Herta Däubler-Gmelin ein „Rückkehrrecht“ einräumt. Mit anderen Worten: In Verbindung mit dem Recht auf Eigentum haben die deutschen Heimatvertriebenen bzw. ihre Nachkommen demnach das Recht, in ihre Häuser und auf ihre Grundstücke zurückzukehren bzw. eine Entschädigung zu verlangen, sollte eine Rückkehr heute nicht mehr in adäquater Weise möglich sein. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, auch nicht, wenn die Opfergeneration bereits verstorben ist. Für einen Menschen mit gesundem Verstand dürften diese Gedanken selbstverständlich sein. Doch war sich die ehemalige Bundesjustizministerin dessen bewusst, als sie vom „Rückkehrrecht“ sprach?