§130 StGB – Volksverhetzung
§130 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland stammt aus der Weimarer Republik und wendete sich ursprünglich gegen die „Aufhetzung zum Klassenkampf“. Aufgrund von massiven antisemitischen Übergriffen Ende der 50er Jahre, kam es dann im Sommer 1960 zur Neufassung des Paragraphen. 1994 wurde der Absatz 3 ergänzt, der die Holocaustleugnung unter Strafe stellt. – Der „Volksverhetzungsparagraph“ verurteilt jedoch nicht nur rassistische Hetze, sondern will generell die Menschenwürde von Minderheiten, Gruppen oder Teilen der Bevölkerung in Deutschland gegen Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung schützen. Damit ergänzt er §187 StGB, der sich gegen die individuelle Verleumdung von Mitbürgern richtet.