Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937

Der Deutsche Bundeskanzler (1949 – 1963) Konrad Adenauer betonte am 5. Mai 1950 gegenüber dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, McCloy, in Bezug auf eine Anzahl von Abkommen und Protokollen zwischen der Französischen Republik und dem Saarland, dass gemäß den Erklärungen der Alliierten vom 5. Juni 1945 Deutschland nicht aufgehört hat, als Staat nach dem Gebietszustand vom 31. Dezember 1937 zu bestehen.

Das Gebiet des heutigen Saarlandes wurde nach dem Zweiten Weltkrieg infolge der französischen Besatzung wirtschaftlich an Frankreich angegliedert, erhielt jedoch eine begrenzte Autonomie. Erst 1957 trat das Saarland als 10. Bundesland (bzw. 11. unter Berücksichtigung von Berlin-West) der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland bei, nachdem eine Volksabstimmung der saarländischen Bevölkerung 1955 das zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Europäische Statut (“Europäisierung des Saargebiets”) mit 67,7 Prozent der Stimmen abgelehnt hatte.1)Geschichte des Saarlands, URL: http://www.saarland.de/geschichte.htm – abgerufen am 7.01.2009

In diese Zeit seit der wirtschaftlichen Anbindung des Saargebiets an Frankreich bis zur Volksabstimmung 1955 fällt ein Schreiben von Konrad Adenauer (1876-1967) an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, John Jay McCloy. Dieses Schreiben vom 5. Mai 1950 ist insofern von besonderer Bedeutung, da es noch einmal unterstreicht, dass das Potsdamer Abkommen den Gebietsstand Deutschlands 1945 nicht verändert hatte.

Die Grenzen Deutschlands innerhalb von 1937 bestehen noch fort…

Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach den Erklärungen der Alliierten vom 5. Juni 19452)5. Juni 1945 Feststellung der Alliierten über die Besatzungszonen in Deutschland Deutschland nicht aufgehört hat, als Staat nach dem Gebietszustande vom 31. Dezember 1937 zu bestehen.3)5. Mai 1950 Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission

Sie können nur durch einen Friedensvertrag geändert werden…

Durch das Potsdamer Abkommen und andere alliierte Erklärungen wurde grundsätzlich festgelegt, daß der Gebietsbestand Deutschlands nur durch einen Friedensvertrag geändert werden kann. Daraus ergibt sich, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine Tatbestände geschaffen werden dürfen, die der endgültigen Regelung vorgreifen.Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission, 5. Mai 1950

Diese Feststellung galt sowohl für das Saarland, das seit 1945 (wirtschaftlich) unter französischer Verwaltung stand, als auch für Schlesien und die anderen deutschen Ostgebiete, die seit 1945 unter polnischer/sowjetischer Verwaltung standen.

Aufgrund des “Eisernen Vorhangs” und der seit 1949 entstandenen Teilung Deutschlands konnte der deutsche Bundeskanzler nicht erwarten, dass Polen bzw. die Sowjetunion “dieser Rechtslage Rechnung zu tragen gewillt sind” – d.h. die Verwaltung der deutschen Ostgebiete nur als vorübergehende zu betrachten – so wie er es gegenüber der Britischen und Französischen Regierung hinsichtlich des Saarlandes konstatierte:

Aus dem Schreiben des Britischen Hohen Kommissars vom 9. März 1950 und aus der Erklärung des Stellvertreters des Französischen Hohen Kommissars vom gleichen Tage hat die Bundesregierung mit Genugtuung entnommen, daß die Britische und die Französische Regierung dieser Rechtslage Rechnung zu tragen gewillt sind und die französisch-saarländischen Abkommen als vorläufig und nur bis zum Friedensvertrag gültig betrachten.Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission, 5. Mai 1950

Quellen

Quellen
1 Geschichte des Saarlands, URL: http://www.saarland.de/geschichte.htm – abgerufen am 7.01.2009
2 5. Juni 1945 Feststellung der Alliierten über die Besatzungszonen in Deutschland
3 5. Mai 1950 Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission