Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937
Der Deutsche Bundeskanzler (1949 – 1963) Konrad Adenauer betonte am 5. Mai 1950 gegenüber dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, McCloy, in Bezug auf eine Anzahl von Abkommen und Protokollen zwischen der Französischen Republik und dem Saarland, dass gemäß den Erklärungen der Alliierten vom 5. Juni 1945 Deutschland nicht aufgehört hat, als Staat nach dem Gebietszustand vom 31. Dezember 1937 zu bestehen.
Das Gebiet des heutigen Saarlandes wurde nach dem Zweiten Weltkrieg infolge der französischen Besatzung wirtschaftlich an Frankreich angegliedert, erhielt jedoch eine begrenzte Autonomie. Erst 1957 trat das Saarland als 10. Bundesland (bzw. 11. unter Berücksichtigung von Berlin-West) der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland bei, nachdem eine Volksabstimmung der saarländischen Bevölkerung 1955 das zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Europäische Statut (“Europäisierung des Saargebiets”) mit 67,7 Prozent der Stimmen abgelehnt hatte.1)Geschichte des Saarlands, URL: http://www.saarland.de/geschichte.htm – abgerufen am 7.01.2009
In diese Zeit seit der wirtschaftlichen Anbindung des Saargebiets an Frankreich bis zur Volksabstimmung 1955 fällt ein Schreiben von Konrad Adenauer (1876-1967) an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, John Jay McCloy. Dieses Schreiben vom 5. Mai 1950 ist insofern von besonderer Bedeutung, da es noch einmal unterstreicht, dass das Potsdamer Abkommen den Gebietsstand Deutschlands 1945 nicht verändert hatte.
Die Grenzen Deutschlands innerhalb von 1937 bestehen noch fort…
Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach den Erklärungen der Alliierten vom 5. Juni 19452)5. Juni 1945 Feststellung der Alliierten über die Besatzungszonen in Deutschland Deutschland nicht aufgehört hat, als Staat nach dem Gebietszustande vom 31. Dezember 1937 zu bestehen.3)5. Mai 1950 Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission
Sie können nur durch einen Friedensvertrag geändert werden…
Durch das Potsdamer Abkommen und andere alliierte Erklärungen wurde grundsätzlich festgelegt, daß der Gebietsbestand Deutschlands nur durch einen Friedensvertrag geändert werden kann. Daraus ergibt sich, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine Tatbestände geschaffen werden dürfen, die der endgültigen Regelung vorgreifen.Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission, 5. Mai 1950
Diese Feststellung galt sowohl für das Saarland, das seit 1945 (wirtschaftlich) unter französischer Verwaltung stand, als auch für Schlesien und die anderen deutschen Ostgebiete, die seit 1945 unter polnischer/sowjetischer Verwaltung standen.
Aufgrund des “Eisernen Vorhangs” und der seit 1949 entstandenen Teilung Deutschlands konnte der deutsche Bundeskanzler nicht erwarten, dass Polen bzw. die Sowjetunion “dieser Rechtslage Rechnung zu tragen gewillt sind” – d.h. die Verwaltung der deutschen Ostgebiete nur als vorübergehende zu betrachten – so wie er es gegenüber der Britischen und Französischen Regierung hinsichtlich des Saarlandes konstatierte:
Aus dem Schreiben des Britischen Hohen Kommissars vom 9. März 1950 und aus der Erklärung des Stellvertreters des Französischen Hohen Kommissars vom gleichen Tage hat die Bundesregierung mit Genugtuung entnommen, daß die Britische und die Französische Regierung dieser Rechtslage Rechnung zu tragen gewillt sind und die französisch-saarländischen Abkommen als vorläufig und nur bis zum Friedensvertrag gültig betrachten.Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission, 5. Mai 1950
Quellen
↑1 | Geschichte des Saarlands, URL: http://www.saarland.de/geschichte.htm – abgerufen am 7.01.2009 |
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↑2 | 5. Juni 1945 Feststellung der Alliierten über die Besatzungszonen in Deutschland |
↑3 | 5. Mai 1950 Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission |
M.Schmidt
23. Januar 2009 @ 15:40
Warum wird hier eigentlich immer von einem “Potsdamer Abkommen” gesprochen !? Es gibt kein “Potsdamer Abkommen”, sondern nur ein Potsdamer Protokoll ohne Gesetzcharakter.
Potsblits
23. Januar 2009 @ 21:27
Welche Alternativbezeichnung für das Potsdamer Protokoll sind sonst noch möglich? Potsdamer Beschlüsse? “Potsdamer Vertrag” ganz sicherlich nicht. Deutschland war ja bei den Besprechungen nicht beteiligt. Es wurde über Deutschland entschieden, nicht mit Deutschland.
Ich denke, das “Potsdamer Abkommen” gar nicht so schlimm ist. Die Allierten schlossen ein Abkommen über Deutschland. Ein Abkommen, das letztlich aber in vielen Punkten nicht eingehalten worden ist. Konrad Adenauer betont, dass in Potsdam grundsätzlich festgelegt wurde, “dass der Gebietsbestand Deutschlands nur durch einen Friedensvertrag geändert werden kann”. Stalin bzw. Polen haben sich ganz sicherlich nicht an diesen Punkt des “Potsdamer Abkommens” gehalten. Die Berufung auf die Alliierten in Potsdam, die die Oder-Neiße-Grenze beschlossen hätten, ist damit lächerlich.
Mario
7. Juli 2009 @ 09:00
Die Ostgebiete Deutschlands gehören nach Staats-und Völkerrecht bis heute zu Deutschland (natürlich nicht zur erloschenen, illegalen Bundesrepublik). Der 4+2-Vertrag war kein Friedensvertrag und auch keine friedensvertragsähnliche Regelung, außerdem hätte weder die BRD, noch die DDR als abhängige Besatzungskonstrukte diesen Vertrag unterzeichnen können sondern nur Deutschland (=Altreich in den grenzen von 1937) Die Abtretung der BRD von 100000 Quadratkilometern Deutschlands ist null und nichtig, da völkerrechtlich gesehen diese Gebiete von Polen annektiert wurden! Eine Annexion allerdings verstößt gegen das Völkerrecht und auch gegen das Potsdamer Abkommen selbst, welches diese Gebiete Polen ja nur zur vorübergehenden Verwaltung zubilligte. Selbst das Bundesverfassungsgericht erwähnte immer wieder das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 als Staatsgebiet von völkerrechtlicher Gültigkeit. Leider will dies keiner mehr von unseren Politbonzen wissen, im Moment sieht es eher danach aus, dass wir in einer völker- und kulturfeindlichen EU unserer Identitat völlig beraubt werden sollen.
rene
16. Juli 2009 @ 02:35
Oh Mario wie recht du hast. Wir lassen uns vom Verwalltungsorgan “BRD” ganz schön ausnehmen und wissen nicht einmal was “eigentlich” Getrieben wird und welche Auswirkungen daß auf das Deutsche Volk hat. Wir sind nach wie von den vier Mächten besetzt und haben eigendlich den selben Status wie Palästinenser. Drei mal wurde es ermöglich das Deutsche Reich wieder herzustellen und jedesmal wurde es von der “Übergangspolitik(BRD)” aus Gier an Macht und Geld abgeschmettert. Und wo wir gerade bei dem Thema Identität sind, Ich frage mich wirklich was wir eigentlich sind. Deutsche Staatsbürger ??? Nein, weil die BRD nach dem GG keine Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches austellen darf. Deswegen haben wir einen “Personal”ausweis wie bei einem Großunternehmen. Man könnte es auch “Bundesrepublik Deutschland GmbH” oder “Argentur für Arbeit GmbH” nennen. Heute steht in jedem Bundespersonalausweis Staatsangehörigkeit : deutsch. Aber definieren wir mal deutsch richtig “DEUTSCH” ist ein Adjektiv bzw. steht hier für Sprache. Zur Zeiten der “Weimarer Republik” wurde die korrekte Bezeichnung genannt: Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich. Es gab und gibt keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten lassen. Ich weiß nicht genau wie ihr das seht aber ich finde das man dabei ist Deutschland zu Privatisieren.
Das ist gerade mal der Anfang, ich kann noch einige weitere Themen anscheiden…
siehe auch:
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
[Kürzung durch Potsblits, da das “angeschnittene Thema” zu weit führen würde – Wir bitten um Verständnis]
Igor Wolf
19. Juli 2009 @ 08:31
Preussen war allen Nachbarn ein Dorn im Auge. Hauptsächlich Frankreich und Russland bekämpften Preussen von Anfang an. Vor allem, nachdem unter Kanzler Otto von Bismarck erstmalig die deutsche Einheit ohne Österreich hergestellt war, war das geeinte Deutschland der aufstrebende Staat in Europa, dem kein Nachbar etwas entgegenzusetzen hatte – außer Neid und Hass.
Das war der Grund für den von Frankreich intiierten Krieg 1870/1871, für den 1. Weltkrieg, der nach dem Versailler Zwangsdiktat seine Fortsetzung im 2. Weltkrieg fand.
Einer der ersten Schritte der Sieger 1945 war denn auch die unmittelbare Abschaffung Preussens als Staat. Angeblich sollte damit die Bedrohung der Nachbarn ein für alle Male beseitigt werden. Mit der Abschaffung Preussens sollte auch verschleiert werden, dass nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht Ostdeutschland von Russen und Polen annektiert wurde. Die Idee war: einen Staat, der abgeschafft war, konnte man doch nicht annektieren.
Aber: Preussen jedoch lebt.
Die Geschichte spricht: Polen und die Tschechei sind Mitglied der EU. In der EU gilt als Basisrecht die Privatisierung von Eigentum und das unveräußerliche Recht auf sein Eigentum. Die Privatisierung des Eigentums verweigern Polen und die Tschechei.
Warum wohl? In beiden Ländern existiert nach wie vor ein ungemäß großer Prozentsatz an Staatseigentum. Wenn beide Staaten Mitglieder der EU bleiben wollen, müssen sie die Privatisierung durchführen.
Was wird dabei herauskommen: Pan Gomulka oder Pan Benesch werden die Möglichkeit bekommen, das Grundstück, auf dem sie wohnen, zu erwerben. Diese Privatisierung wird nicht nur eine Möglichkeit sondern eine Notwendigkeit sein.
Sie erwerben das Grundstück von Jemand, dem es nicht gehört, der es gestohlen hat.
Jetzt kommen Herr Müller, dem ein Grundstück in Westpreussen oder Herr Lehmann, dem eine Fabrik in Schlesien gehört hat. Privat gestohlen steht dann gegen Privatrecht und Grundbucheintrag von 1933 gegen polnischen und tschechischen Diebstahl.
Mal schauen, wie lange dann noch Ostdeutschland, das eigentliche Preussen, das man abschaffen wollte, polnisch oder tschechisch verwaltet bleibt, wenn jeder deutsche Eigentümer seinen nach EU-Recht für jeden Bürger geltenden Grundsatz nach Selbstbestimmung über sein Privateigentum verwirklicht und die rechtliche Möglichkeit bekommt, die polnischen und tschechischen Eigentumsdiebe auf Eigentumsrückgabe zu verklagen.
hallo
19. Juli 2009 @ 14:09
Hallo
Das größte Problem ist sicher das wir alle wissen wollen was gespielt wird. Von den etablierten Parteien werden wir nur über den Tisch gezogen die haben uns in den letzten 60 Jahren nie die Wahrheit gesagt.
Wir dürfen und keine Verfassung wählen (2+4 Vertrag) und unser land ist inzwischen eine Politik und Justizdiktatur, in der EU wird es dann genauso. Dumm wie Lämmer lassen sich die Deutschen alles gefallen.
Also wählt entweder überhaupt nicht und entwertet den Wahlzettel das bringt die da oben unter Druck. Oder eine Partei die z.B. wie die Pauli eine Verfassung im Wahlprogramm hat (Freie Union) vieleicht bringt die dann Licht ins dunkel.
Wir müssen Druck aufbauen im internet informieren und Politiker fragen was denn wirklich los ist.
MfG
Thomas
14. Oktober 2010 @ 19:10
Hallo,
warum ist das Forum eingeschlafen? Ist der Lissaboner Vertrag ein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken oder gilt Eigentumsrecht weiterhin?
zuschauer
1. Januar 2011 @ 20:35
Ich waere schon zufrieden, wenn wir in Schlesien Pommern und Ostpreussen eine autharke Deutschprachige Behoerdenstruktur bekommen. Genaugenommen in einem Staat “Polen” oder “Russland” lieber als in diesem BRD Luegensystem! Zwar haben sich beide Staaten uns gegenueber nicht mit Ruhm bekleckert, tilgte Russland unsere 3,5 Mio Einwohner zaehlende und Behoerdlich rein Deutsche Wolgarepublik kpl. von der Landkarte (ueber diese Diskussion hinaus) aber das BRD Regime ist offenkundig nicht Herr ihrer Sinne, warum als deren Zustaendigkeitsbereich erweitern? Deuschsprachiger Behoerdenstruktur fuer die drei Deutschen Laender ist ueberfaellig und das sollte doch moeglich sein, dann haben wir die VOraussetzung der EU Freizuegigkeit die immer vorgegaukelt wird. Und dass wir bis heute unseren eigenen Grund und Boden nicht erwerben koennen ist ein volkerrechtliches Verbrechen lange ueber 1945 hinaus, wo ich mich Frage wie lange sich Polen das selbst noch aufs Tableau schmieren lassen will.