§130 StGB – Volksverhetzung
§130 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland stammt aus der Weimarer Republik und wendete sich ursprünglich gegen die „Aufhetzung zum Klassenkampf“. Aufgrund von massiven antisemitischen Übergriffen Ende der 50er Jahre, kam es dann im Sommer 1960 zur Neufassung des Paragraphen. 1994 wurde der Absatz 3 ergänzt, der die Holocaustleugnung unter Strafe stellt. – Der „Volksverhetzungsparagraph“ verurteilt jedoch nicht nur rassistische Hetze, sondern will generell die Menschenwürde von Minderheiten, Gruppen oder Teilen der Bevölkerung in Deutschland gegen Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung schützen. Damit ergänzt er §187 StGB, der sich gegen die individuelle Verleumdung von Mitbürgern richtet.
§ 130 Volksverhetzung1)Bundesrecht, §130 Strafgesetzbuch, URL: http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html – abgerufen am 07.02.2009
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Weiterführende Hinweise
Potsblits: [cref schutzverantwortung]
Potsblits: [cref un-resolution-1820-fordert-strafverfolgung]
Quellen
↑1 | Bundesrecht, §130 Strafgesetzbuch, URL: http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html – abgerufen am 07.02.2009 |
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Andreas Rudel
25. Februar 2009 @ 13:35
„Aufgrund von massiven antisemitischen Übergriffen Ende der 50er Jahre“
die, wie man heute weiß, von der Stasi initiiert und gesteuert wurden!
Interessant auch, daß der $130 auf rassistische Hetze gegen Deutsche in Deutschland nicht angewendet werden kann.
Jurij Below
9. Oktober 2015 @ 02:04
Liebe Leute,
hat jemand des § 130 StGB – Begriffe überprüft?
1. Was ist sog. Störung des öffentlichen Friedens? Wegen dieser Störung von der BRD-Justiz die Strafe sollte etwas mild sein.
WARUM?
Berits über 700 Jahren überall in der Abendland haben sich Enzyklopädien entwickelt, insbesondere in Deutschland. Bei Begriff FRIEDEN ist ja ganz klar – es ist ein Zustand einer Ruhe(pause) und nicht einer Störung des Friedens. Aber die BRD-Justiz in Sachen des „Holocaust“, welche „einzigartig“ sei, braucht eine „einzigartige“ Justiz. Und diese „Justiz“ übersetzt den Begriff Störung des öffentlichen Friedens in Holosprache der Weltjüden :
„öffentliches Frieden“ DER JUDEN soll nicht gestört werden durch Kritik der Nicht-Juden.
Ich habe schon vier Prozesse auf dem Hals und immer wieder musste erklären: in allen Lexika der Welt tatsächlich gibt es Begriff Störung des „öffentliches“ Frieden durch Tumulte, Pogrome, Überfall und Raub, bzw. Zerstörung der Häuser oder auch Anzündung usw. Also dann frage ich die Richter: wie können sie beweisen, dass ich jemals jemanden geschlagen und Geld aus der Tasche genommen, oder schlimmer noch die Häuser angezündet, bzw. so eine Tumulte verursacht, dass die Angst gekriegt und müssen irgendwohin gehen um ihr Leben nicht zu verlieren. Nach eine solche Belehrung die Richter sind gezwungen diesen Vorwurf fallen lassen.
Aber in Holocaustkonstruktion gibt es u.a. 39 Nebenbegriffe, die genau pervertiert werden, wie die o. g. „Störung…“
Nun wird Frage: was heißt die „Teile der Bevölkerung“, die ich angeblich beschimpft. Dann frage ich – was meinen sie damit: Eskimo, Tabasaranen (im Kaukasus) oder Aseris (in Iran) „beschimpfe“- die Richter beginnen sofort von eine Offenkundigkeit zu sprechen. Aber meine Waffe immer wieder etwas effektiver als Blödsinn der Richter. Ich sage: Herr Richter sind Sie ein Jude?
Es gibt nur wenige Richter, die dabei riskieren sich als Juden oder Verjüdeten zu enttarnen.
Ich stelle zum Schluß noch eine Frage von den „Schriften“ – warum die Merklandia zuvor nicht verboten hat die Schriften, die sie selbst auch gern durch die Presse verteilen, denn ich in meinen „Schriften“ über den Juden, die tatsächlich von den Juden verfasst und beinhalten die Hass gegen bereits anonymen Teilen der Bevölkerung verbreiten. Das tun aber sehr gern die Juden und beginne die Richtern mit so zu sagen schweren Artillerie wie etwa diese zu bombardieren:
„JERUSALEM POST“ vom 26.06.1982 – Menachem Begin:
„Unsere Rasse ist die Herrenrasse. Wir sind heilige Götter auf diesem Planeten. Wir sind so weit entfernt von den minderwertigen Rassen, wie sie von Insekten sind. (…) Andere Rassen werden als menschliche Exkremente betrachtet. Unser Schicksal ist es, die Herrschaft über die minderwertigen Rassen zu nehmen. Unser irdisches Reich wird von unseren Führern mit einem Stab aus Eisen regiert werden. Die Massen werden unsere Füße lecken und uns als Sklaven dienen!” (Rede in Knesset).
Das ist ganz klar menschenunwürdig und beleidigend sind.
Jedes mal suchen Sie im Internet eine Bestätigung. Ich sage, das brauchen sie das gar nicht suchen – sie finden bei mir ganze Menge solchen Aussagen der Juden, wenn sie auf meine Webseite anklicken und dort nicht nur unter Rubrik „Juden“ bei http://www.jubelkron.de finden.
Zu guter Letzt empfehle ich den Richtern die Meinung über der Juden nicht von Adolf Hitler, Henry Ford oder Curt Herrmann, sondern von fast allen bekannten Dichter, Schriftsteller, Politiker und sogar Nobelpreisträger noch monströse Meinungen zu entdecken, so dass allen JVA Anstalten in der BRD reichen nicht der Zellen um alle dort zu sperren. Und das ist eine Technik der Selbstverteidigung. Offiziell aber steht im Prozess Ordnung, dass Beschuldigte muss einen Staatsanwalt haben. In diesem Fall aber keinen Wort von Verbot gleichzeitig steht. Also was im Gesetz nicht ausdrücklich verboten – sollte erlaubt heißen.
Nun aber ein Guter Rat (nicht so extrem, wie beim Magister Martin Luther) aber doch wirksam genug.
Wenn die Rede ist von bösen Natsi, dann muss man auch den „Holocaust“ mit dem „GULAG“ vergleichen. Nach Juden sollte 6 Millionen Opfer sein und davon laut Bundesfinanzministerium insgesamt 1949-2014 3.800.000 Juden Ihre Anträge (vielleicht aus jenseits) gestellt und noch dazu jedes Jahr die Zahl der Überlebten wächst. Im GULAG ist ja alles anders – dort jüdische Bolschewiki haben über 120 Millionen Menschen umgebracht wie der junge Historiker Prof. Iwan Jesaulow aus Moskau und eben Prof. Dr. Alexej Tepljakow aus Jekaterinburg (wo fast 100 Jahren Zarenfamilie durch jüdische Kommissaren dabei die Zarin Alexandra von Hessen-Darmstadt, viel Tochter und junge 14-jährigen Prinz Aljoscha auf Befehl von Lenin erschossen wurden.)
Und hier die jüdischen Funktionäre nach den Frieden Millionen von Deutschen aus ihrer Heimat vertrieben worden war, aber fast 15 Millionen wurden unterwegs gestorben bzw. erschossen.
Der „Holocaust“-Pest noch lebt und ernährt sich mit den Lügen. Trotz der über 60 Autoren, meist in den USA und §130-holocaustfreie Länder Europa die Juden wollen ewig das Deutschland melken.
Es ist Schade, dass bei uns sowenig Menschen gibt es, die Widerstand leisten können.
Herzlich Grüße von Bankfurt am Main
Jurij Below, der 16 im jüdischen GULAG verbracht hat.
Bleiben Sie gesund und selig“
So können Sie weiter den §130 unter die Lupe nehmen und keine Argumente für Holocaust-Terror dort finden. Aber erklären können Sie ganz bestimmt besser als ich.