Kriegs-Verbrechen oder Kriegs-Folge?

Angesichts des Fundes eines Massengrabs im ostpreußischen Marienburg (seit 1945: Malbork) bei Bauarbeiten bzw. diversen Gerüchten, die im Internet kursieren und die nahelegen, dass es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bei den Toten um deutsche Zivilisten handelt, die zum Ende des Zweiten Weltkriegs ermordet wurden, hat sich Potsblits mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland in Berlin in Verbindung gesetzt…

Protokollhof des Auswärtigen Amts in Berlin
Protokollhof des Auswärtigen Amts in Berlin1)Bildquelle: Gryffindor. Gefunden auf: Wikimedia Commons, Lizenz: gemeinfrei – abgerufen am 29.12.2008

Auf eine e-Mail-Anfrage kam bislang keine Antwort. Nach telefonischer Rückfrage wurden wir mit der „Abteilung 5/Rechtsabteilung“ verbunden – genauer gesagt: mit dem „Referat 503/Kriegsfolgen“. Der dortige Sachbearbeiter zeigte deutlich sein Desinteresse an der Angelegenheit: Das Verhältnis Deutschlands zu Polen solle nicht mit den Problemen aus der Vergangenheit belastet werden…; für Kriegsgräber ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. zuständig…; das Auswärtige Amt beschäftige sich mit lebenden Personen, nicht mit toten… etc. Auf die Entgegnung, dass es evtl. noch Angehörige bzw. Nachfahren gibt, die gerne wissen würden, was mit ihren vermissten Familienmitgliedern passiert ist, meinte der Beamte, dass er Wichtigeres zu tun habe und eine Identifizierung von sterblichen Überresten von Zivilisten (ohne Soldatenerkennungsmarke) könne ohnehin nach so langer Zeit nicht mehr stattfinden…

Dabei steht auf der Webseite der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts ausdrücklich geschrieben:

Sich dafür einzusetzen, dass das Völkerrecht weltweit eingehalten und fortentwickelt wird – dazu gehört auch die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Verfahren und Strukturen -, ist eine entscheidende Aufgabe der Rechtsabteilung.Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland2)Auswärtiges Amt, Rechtsabteilung – http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Abteilungen/Rechtsabteilung.html – abgerufen am 29.12.2008

Nun, der feige und brutale Massenmord an deutschen Zivilisten mit Ende des Zweiten Weltkriegs ist nach „offizieller Lesart“ eben nicht als (Kriegs-) Verbrechen zu betrachten, sondern lediglich als „Kriegsfolge“ – für die letztlich Deutschland selbst verantwortlich ist.

Der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Rudi Pawelka, wehrt sich jedoch gegen eine von oben verordnete „Schuldgesinnung“, die Vertreibung und Völkermord nur als „logische Konsequenz für NS-Gräueltaten“ gelten lassen will. Denn, entgegen humanitären Grundsätzen und internationalem Recht trafen nämlich Menschen, die keinem „Zwang“ unterworfen waren, die Entscheidungen zur Vertreibung und Ermordung der Deutschen. „Kollektivbestrafung“ und „Bereicherung an deutschem Vermögen“ waren die zentrale Motivation dafür.

Potsdamer Protokoll

Um die Vertreibungsverbrechen nachträglich zu rechtfertigen und zu legitimieren, wird immer wieder das Potsdamer Protokoll zitiert. Der Umgang mit diesem historischen Dokument der „großen Drei“ vom 2. August 1945 ist jedoch meist unredlich. Obwohl Deutschland als Betroffener bei der Abfassung nicht mitgewirkt hatte, betrachtet es nun sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) als einen „Vertrag“ (vgl. Preußische Treuhand vs. Polen). Abkommen oder Vertrag – das Potsdamer Protokoll wurde nie von einem demokratisch legitimierten Parlament ratifiziert und auch bei der Vertreibung der Deutschen spielte dieses Dokument quasi keine Rolle.

Die Umsiedlung der Deutschen, die „human und geordnet“ vollzogen werden sollte und sich gemäß Potsdamer Protokoll lediglich auf „Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei“ erstrecken sollte (vgl. Artikel XIII. Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile) war in Realität ganz anders: Weder waren die Umsiedlungen der Deutschen „human und geordnet“ noch beschränkten sie sich auf die drei im Protokoll genannten Länder… Polen dehnte zudem die Vertreibungen auf die unter seiner Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete aus, obwohl diese zumindest von den Westalliierten zum Zeitpunkt der Protokoll-Unterzeichnung noch ausdrücklich als „Deutsches Hoheitsgebiet“ betrachtet wurden. Erst eine kommende Friedenskonferenz sollte die Grenze zwischen Polen und Deutschland festlegen (vgl. Artikel IX. Polen).

Man kann schließlich auch fragen, weshalb drei Staatmänner das Recht haben sollten, mit derartigen Umsiedlungsbeschlüssen fundamental gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte zu verstoßen?

Rudi Pawelka resümiert:

„Die eigenen Missetaten durch deutsche Missetaten zu verdecken, ist eine europäische Gewohnheit“ stellte der ungarische Schriftsteller Esterházy in seiner Rede in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels fest. Man ist geneigt festzustellen, dass diese an die Adresse des Auslands gerichtete Rüge auch für deutsche Politiker gilt, die ständig Begründungen für das verbrecherische Handeln anderer Staaten finden…Rudi Pawelka3)Vertreibung als Kriegsfolge? – URL: http://www.schlesien-lm.de/pressedienst/2008/33%2008.htm – abgerufen am 29.12.2008

Quellen

Quellen
1 Bildquelle: Gryffindor. Gefunden auf: Wikimedia Commons, Lizenz: gemeinfrei – abgerufen am 29.12.2008
2 Auswärtiges Amt, Rechtsabteilung – http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Abteilungen/Rechtsabteilung.html – abgerufen am 29.12.2008
3 Vertreibung als Kriegsfolge? – URL: http://www.schlesien-lm.de/pressedienst/2008/33%2008.htm – abgerufen am 29.12.2008