Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. Aug. 1952
Millionen von Deutschen wurden mit Ende des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat in Ostdeutschland, im östlichen Mitteleuropa und in Süd-/Osteuropa vertrieben bzw. zwangsweise umgesiedelt. Entschädigungslos! Polen entschädigte polnische Umsiedler und Vertriebene mit deutschem Privatvermögen. Das deutsche Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahre 1952 stellte eindeutig fest: Der Lastenausgleich stellte keine Entschädigung für die deutschen Heimatvertriebenen dar!