Polnische Ostgebiete? – Teil 2

Der promovierte Jurist und Historiker Prof. Alfred de Zayas betont in einem Artikel in der “Encyclopaedia of Public International Law”, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg im Grunde keine “Westverschiebung Polens” sondern eine “westliche Expansion Polens” gegeben habe. Dabei hatte Polen aber gar kein Recht auf Entschädigung im Westen gehabt.

Eigentlich gab es keine Westverschiebung Polens, sondern eine westliche Expansion Polens.Prof. de Zayas, Encyclopaedia of Public International Law1)Prof. de Zayas, “Curzon-Linie”, Encyclopaedia of Public International Law, Bd. I, Amsterdam, 1992

Als Ostgrenze des neuen polnischen Staates fungierte zunächst die von den Westalliierten am 8. Dezember 1919 als Demarkationslinie zwischen Sowjetrussland und der Zweiten Republik Polen verkündete Curzon-Linie. Sie basierte auf dem ethnographischen Prinzip. D.h. Professor Alfred de Zayas betont, dass vom ethnischen Standpunkt die nach dem englischen Lord Curzon benannte Linie eine gerechte Ostgrenze Polens darstellte.

Der Begriff “Westverschiebung Polens” ist insofern unberechtigt, denn die Ukraine hatte den besseren Anspruch auf die Gebiete östlich der Curzon-Linie, und Polen hatte kein Recht auf eine “Entschädigung im Westen”.Prof. de Zayas, Encyclopaedia of Public International Law

Die Gebiete, die Polen im Krieg gegen die Sowjetunion 1919 bis 1921 beanspruchte, hatten nämlich eine überwiegend ukrainische und weißrussische Bevölkerung. Dort lebten nur etwa drei Millionen Polen. Churchill, Roosevelt und Stalin hatten so auf der Konferenz von Jalta überhaupt keine Probleme damit, erneut diese Curzon-Linie als östliche Grenze Polens zu definieren.
Nach Prof. de Zayas vermittele der Begriff “Westverschiebung” den falschen Eindruck, als ob Polen tatsächlich ein Anrecht auf eine Entschädigung im Westen gehabt hätte. Der Begriff bagatellisiere die Tatsache, dass hier die alten Ambitionen der polnischen Westexpansion erfüllt wurden.
Viele der etwa 1,5 Millionen Polen, die in den Jahren 1945 bis 1948 aus dem Gebiet östlich der Curzon-Linie ausgesiedelt wurden, durfte ihr Privateigentum mitnehmen. Viele von ihnen wurden dann in den von Polen verwalteten deutschen Ostprovinzen, vor allem in Schlesien, zwecks deren Polonisierung angesiedelt.

Weiterführende Hinweise:

Potsblits: [cref polnische-ostgebiete-1]

Quellen

Quellen
1 Prof. de Zayas, “Curzon-Linie”, Encyclopaedia of Public International Law, Bd. I, Amsterdam, 1992