UN-Resolution 1820 fordert Strafverfolgung
Am Ende des Zweiten Weltkriegs brach über die Zivilbevölkerung Ostdeutschlands eine furchtbare Odyssee herein. Sie wird bis heute durch das Unrecht, das von deutscher Seite ausging, verharmlost und entschuldigt. Mit der am 19. Juni 2008 verabschiedeten Resolution 1820 macht nun auch der UN-Sicherheitsrat Schluss mit der Straflosigkeit von systematischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die als Kriegsverbrechen bezeichnete werden und die die Tatbestandsmerkmale von Völkermord erfüllen können