Schutzverantwortung

In seiner Rede vor den Vereinten Nationen in New York am 18. April 2008 betonte Papst Benedikt XVI. das Prinzip der „Schutzverantwortung“ (Resposibility to protect), d. h. die Verantwortung eines jeden Staates, „seine eigene Bevölkerung vor schweren und nachhaltigen Verletzungen der Menschenrechte zu schützen“ wie auch vor den Folgen humanitärer Krisen… Die Preußische Treuhand hat die deutsche Bundesregierung verklagt, da sie sich weigert, für menschenrechtliche Interessen deutscher Vertriebenen gegenüber anderen Staaten einzutreten.

Mit Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Millionen deutsche Deutsche (vor allem Ältere, Frauen und Kinder) Opfer von Vertreibung und Völkermord. Sie mussten ihre angestammte Heimat verlassen und wurden bis auf wenige Dinge, die sie mit sich tragen durften, allen Hab und Gutes beraubt. Absichtlich wurden familiäre und nachbarschaftliche Banden zerrissen und die Entrechteten willkürlich über die verschiedenen Besatzungszonen verstreut. Über Jahrzehnte hinweg hatte die Bundesrepublik Deutschland stets an der Völkerrechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens festgehalten und die Eigentumsfrage offen gelassen.

Auf Nachfrage der Preußischen Treuhand hat nun Ende Dezember 2007 die deutsche Bundesregierung es abgelehnt, „anspruchsberechtigten deutschen Vertriebenen in Eigentumsfragen gegenüber Polen diplomatischen Schutz zu gewähren“, wie es in einer Pressemitteilung der Preußischen Treuhand heißt.1)Pressemitteilung der Preußischen Treuhand – abgerufen am 25.04.2008
Vermögensfragen sollen nicht mehr aufgeworfen werden, um das bilaterale Verhältnis zu Polen nicht zu belasten.

Die Preußische Treuhand betrachtet dies als Kehrtwende und unterstützt vier Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung, der sie vorwirft, schwere Menschenrechtsverbrechen gegen deutsche Staatsbürger hinzunehmen, während z. B. Österreich in ähnlichen Fällen für ihre Bürger eintreten würde.

Zwar wurde das Konzept der „Schutzverantwortung“, das auch eine Solidaritätspflicht der internationalen Gemeinschaft beinhaltet, erst auf Weltgipfel der Vereinten Nationen 2005 universell anerkannt, doch sei es schon implizit am Beginn der Vereinten Nationen vorhanden gewesen, wie Papst Benedikt XVI. in der französischen Teil seiner Rede hervorhob.2)Rede Papst Benedikts XVI. vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 18.04.2008

Das antiken „ius gentium“ kenne diese Verantwortung und der dominikanische Ordensmann Francisco de Vitoria, ein Vorläufer der Idee der Vereinten Nationen, beschreibe sie als „einen von allen Nationen geteilten Aspekt der natürlichen Vernunft“ und als Ergebnis der internationalen Ordnung zur Regelung der Beziehungen zwischen den Völkern.

Quellen

Quellen
1 Pressemitteilung der Preußischen Treuhand – abgerufen am 25.04.2008
2 Rede Papst Benedikts XVI. vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 18.04.2008