Krieg ist überflüssig
Das moderne, humanitäre Völkerrecht, das den Krieg aus dem Völkerleben gänzlich verbannen will, ist noch gar nicht so alt. Etwa dreihundert Jahre lang, vom Westfälischen Frieden 1948 bis zum Ersten Weltkrieg 1914, herrschte in Europa das „klassische Völkerrecht“, das das „Recht zum Krieg“ (ius ad bellum) akzeptierte. Politische Souveräne betrachteten Krieg als legitime Fortsetzung ihrer Politik, mit Waffen quasi als „ultima ratio“. Diesem subjektiven Recht von souveränen Staaten setzte das klassische Völkerrecht jedoch nach und nach das objektive Recht, das „ius in bello“ (Recht im Krieg) entgegen, um auf diese Weise Unbeteiligte schützen und den Krieg eingrenzen zu können.