Völkermord
Am Mittwoch, 10. Oktober 2007, bezeichnete in den USA 21 der 27 Mitglieder des Komitees für Auswärtige Angelegenheiten des Repräsentantenhauses die Verfolgung und Vertreibung von Armeniern im Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg als “Völkermord”.
Einige Stimmen sprechen sich angesichts der Weigerung der Türkei, “zu ihrer Vergangenheit zu stehen”, gegen den Beitritt der Türkei zur EU aus.
Mit Kriegsende 1945 starben ca. 2,5 Mio deutsche Zivilisten (meist Frauen, Kinder und Ältere) aus Ostdeutschland bzw. dem östlichen Europa im Laufe verschiedener Racheaktionen und längerfristig geplanter “Umsiedlungen”.
Vom deutschen Stamm der Schlesier ist nicht mehr viel übrig geblieben. “Schlesien” als politisches Gebilde existiert nicht mehr. Wer wagt hier von “Völkermord” zu sprechen?
Gemäß der UN-Völkermordkonvention von 1948 (Artikel II) bedeuten folgende Handlungen Völkermord (insofern sie mit der Absicht begangen werden, “eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören”):
(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischen Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen…Artikel 2, UN Völkermordkonvention vom 9.12.1948
Haben in der EU tatsächlich nur Länder Platz, die zu den (Un-) Taten ihrer Vergangenheit stehen? Stimmt das wirklich?