Unser Auftrag heißt Schlesien
SCHLESIEN heute und morgen
- Die Vertreibung von Millionen Deutschen aus ihrer angestammten Heimat ist und bleibt ein Verbrechen.
- Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen (1950) und die Deklaration zur Charta (1960) sind unser Grundgesetz. Der Verzicht auf eigene Rache und Gewalt ist aber nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung fremder Gewalt.
- Die vertraglich festgelegten Rechte der Deutschen in der Heimat müssen mit Leben erfüllt werden.
- Die Pflege der ostdeutschen Kultur muss ein wichtiges Ziel staatlicher Förderung bleiben.
- Es gibt keinen Schlussstrich in der Geschichte. Darum berufen wir uns auf den ,,peacefull change”, KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975), auf den friedlichen Wandel bestehender Unrechtstatbestände. Die bestehenden deutsch-polnischen Verträge achten und akzeptieren wir.
- Die gemeinsame Mitgliedschaft in der EU muss zum konstruktiven Dialog der freien Nachbarn im Ringen um das Recht und die geschichtliche Wahrheit genutzt werden.
- Vertreibungen müssen geächtet und das Unrecht geheilt werden.
- Das Völkerrecht und die Mitgliedschaft in der EU verpflichten alle zur Anerkennung des Rechtes auf die Heimat.
- Die Vertriebenen bleiben so lange Vertriebene, solange sie nicht vom Recht auf die Heimat haben Gebrauch machen können.
- Schlesien bleibt unsere Heimat.
Quelle: Landsmannschaft Schlesien
Wilfried Guth
31. Mai 2010 @ 10:28
Ja, das ist schon ein Jammer, dass aus dem “Zentrum gegen Vertreibungen” nix wird…
Claus Pichlo
5. Juni 2010 @ 13:16
Einem Schlesier der im Jahre 2007 einen solchen Satz schreibt:
“Die bestehenden deutsch-polnischen Verträge achten und akzeptieren wir.”
der kann den Inhalt der Grenzverträge, des Warschauer-Vertrages und vor allem den Inhalt des 2+4-Vertrag nicht kennen. Ich empfehle dringend dem link zu folgen und sich einmal das durchzulesen was Herr Thietz dazu zu sagen hat.
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?
Diese Verträge sind selbst “bestehende Unrechtstatbestände”, sie sind Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Haager Landkriegsordnung und damit auch gegen das deutsche Volk.
Vor allem aber sind sie Verbrechen von deutschen Kollaborateuren gegen die Menschlichkeit überhaupt!
Wer solche Verträge als Deutscher unterschreibt oder sie “achtet” muss als Lump bezeichnet werden.
Wie kann man als Opfer soetwas achten?
Es ist eine Schande, dass die Landsmannschaft Schlesien soetwas wagt zu Papier zu bringen.
C.Pichlo
Hemann Müller
2. Juni 2011 @ 22:24
Es ist auch eine Schande, dass Brandt, der nur ein gewaltiges Hindernis für unser Land auf dem Weg zur Einheit war, die mit der Vereinigung West- und Mitteldeutschlands 1990 noch nicht abgeschlossen ist, bis heute als eine Art Nationalheld gesehen wird.
Die Ostpolitik seit diesem “Brandtschaden” war nur dekadent – man muss einen neuen Kurs einschlagen, bevor es zu spät ist.
Wenn unsere Regierung, die die Aufgabe hat, unsere Interressen zu verfolgen, nicht die der Polen, ein Informationszentrum des BdV verbietet muss man sich schon an den Kopf greifen, sich fragen ob in Deutschland nicht einiges verkehrt läuft.