Unser Auftrag heißt Schlesien

SCHLESIEN heute und morgen

  • Die Vertreibung von Millionen Deutschen aus ihrer angestammten Heimat ist und bleibt ein Verbrechen.
  • Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen (1950) und die Deklaration zur Charta (1960) sind unser Grundgesetz. Der Verzicht auf eigene Rache und Gewalt ist aber nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung fremder Gewalt.
  • Die vertraglich festgelegten Rechte der Deutschen in der Heimat müssen mit Leben erfüllt werden.
  • Die Pflege der ostdeutschen Kultur muss ein wichtiges Ziel staatlicher Förderung bleiben.
  • Es gibt keinen Schlussstrich in der Geschichte. Darum berufen wir uns auf den ,,peacefull change”, KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975), auf den friedlichen Wandel bestehender Unrechtstat­bestände. Die bestehenden deutsch-polnischen Verträge achten und akzeptieren wir.
  • Die gemeinsame Mitgliedschaft in der EU muss zum konstruktiven Dialog der freien Nachbarn im Ringen um das Recht und die geschichtliche Wahrheit genutzt werden.
  • Vertreibungen müssen geächtet und das Unrecht geheilt werden.
  • Das Völkerrecht und die Mitgliedschaft in der EU verpflichten alle zur Anerkennung des Rechtes auf die Heimat.
  • Die Vertriebenen bleiben so lange Vertriebene, solange sie nicht vom Recht auf die Heimat haben Gebrauch machen können.
  • Schlesien bleibt unsere Heimat.

Quelle: Landsmannschaft Schlesien