Nur Heimatvertriebene
„Flüchtlinge & Vertriebene“ – beide Begriffe werden oftmals in einem Atemzug genannt, wenn von den Deutschen gesprochen wird, die mit Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat im damaligen Ostdeutschland oder in den Nachbarländern verlassen mussten. Bei genauerem Hinschauen sind jedoch auch diese Flüchtlinge Heimatvertriebene
Die Unterscheidung der Befrifflichkeit „Flüchtlinge und Heimatvertriebene“ beruht auf dem Faktum, dass viele deutsche Zivilisten, insbesondere ältere Menschen, Frauen und Kinder, in Ostdeutschland und den Nachbarländern vor einer grausamen Soldateska flohen. Diesen „Flüchtlingen“ stehen die „Heimatvertriebenen“ gegenüber, die bis zum Kriegsende in ihrer Heimat und in ihren Häusern verblieben waren, bzw. dorthin unmittelbar nach den Kriegshandlungen zurückkehren konnten. Sie mussten schließlich, meist nach Ende des Krieges, aufgrund administrativer Anordnungen der Siegerstaaten und der Besatzungsmächte ihre Heimat verlassen.
Warum sind nun die aus eigenem Antrieb geflohenen deutschen Zivilisten auch Heimatvertriebene? Ganz alleine aus dem sachlichen Grund, dass sie nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren durften! Sie wurden gewaltsam daran gehindert, in ihre Dörfer und Städte, in ihre Häuser zurückzukehren. Diese Flüchtlinge wurden somit auch aus ihrer Heimat vertrieben und sind deshalb Heimatvertriebene.