Neuregelung des Melderechts für Vertriebene

Der Bayerische Staatsminister des Inneren, Joachim Herrmann MdL, hat am 31. August 2009 „eine Neuregelung des Melderechts in Bayern im Sinne der völkerrechtlichen Position Deutschlands“ angewiesen. Der Freistaat Bayern bezieht in melderechtlichen Fragen als erstes Bundesland „eindeutig Position für die Vertriebenen und Aussiedler“. Mit anderen Worten: Wer als Deutscher 1950, 1970 oder auch 1989 in Breslau geboren worden ist, muss zukünftig von den bayrischen Einwohnermeldeämtern „als im deutschen Inland geboren“ erfasst werden. Damit wird unterstrichen: Das deutsche Breslau wurde erst 1990 zum polnischen Wroclaw…

Die Vergabe der neuen, lebenslangen Steueridentifikationsnummern durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor einem Jahr hat irritiert. Bei vielen Deutschen, die in den historischen deutschen Ostgebieten geboren sind, stand nämlich als Geburtsland nicht Deutschland, sondern Polen oder Sowjetunion. Viele der Betroffenen, die sich ihrer Identität beraubt sahen, protestierten daraufhin. Mitte März 2009 hatte deshalb das Bundesministerium des Inneren (BMI) den Meldebehörden empfohlen, einheitlich als Stichtag den 2. August 1945 (der Tag an dem das Potsdamer Protokoll unterzeichnet wurde) zu verwenden. Wer nach diesem Datum in den betreffenden Gebieten geboren wurde, solle „als im Ausland geboren“ erfasst werden.

Das Bundesinnenministerium argumentierte wie folgt:

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Grenzvertrag treffen zwar keine Aussage über den Zeitpunkt, ab wann die Oder-Neiße-Linie als zwischen den beiden Staaten gültige Staatsgrenze zu betrachten ist. Der Stichtag 2. August 1945 würde jedoch berücksichtigen, dass der in den Beschlüssen des Potsdamer Protokolls festgelegte Grenzverlauf in Artikel 1 Abs. 1 und 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages und in Artikel 1 des Grenzvertrages mit Polen bestätigt wurde. Das Verb „bestätigen“ kann man ungeachtet des Streits, ob dadurch eine konstitutive oder nur eine deklaratorische Regelung getroffen werden sollte, in dem Sinne verstehen, dass damit das Ergebnis im Sinne einer Streitbeilegung fixiert werden sollte.Bundesinnenministerium (BMI) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), 19.03.2009.

Wie Helmut Sauer von der Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung / Union der Vertriebenen und Flüchtlinge der CDU/CSU (OMV/UdV) betont, müssen „völkerrechtlich und somit international verbindliche Fakten bei nationalen Weisungen des Bundes an die Verwaltung der Länder“ berücksichtigt werden. Erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 19901)Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 seien die betr. deutschen Ostgebiete aus der deutschen Staatshoheit formal entlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht (5. Juni 1992) sowie das Bundesverwaltungsgericht (4. Mai 1999) hätten zudem entschieden, dass dies nicht rückwirkend geschah und diese Gebiete in den Jahren von 1945 bis 1990 somit als Inland zu gelten haben.

Die Landesinnenministerien sollten davon absehen, jetzt unterschiedliche, flexible Regelungen einzuführen, sondern dem Völkerrecht Beachtung schenken. Dazu sind endlich fähige und vor allem sensible Juristen gefragt, die entsprechende Lösungen finden.Helmut Sauer, Pressemitteilung: Völkerrecht geht vor Melderecht!, 27.08.20092)Helmut Sauer, Pressemitteilung: Völkerrecht geht vor Melderecht!, 27.08.2009

Für die Betroffenen habe nämlich ein „am Völkerrecht vorbei interpretiertes Melderecht“, das zudem die eindeutige Rechtssprechung der höchsten deutschen Gerichte ignoriert, „ganz konkrete Auswirkungen“. Es geht hierbei z.B. um die Ausstellung von Ausweisen, Pässen, Geburts- und Sterbeurkunden oder eben einer Steueridentifikationsnummer mit der Angabe des Geburtsortes und -landes.

Gemäß einer Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministerium des Inneren (BStMI) dürfen die Meldebehörden in Bayern bei Deutschen, die bis 1990 im historischen Ostdeutschland geboren worden sind, den Geburtsstaat nicht als Ausland erfassen.

Ab sofort kann jeder Vertriebene, der vor der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 12. September 1990 jenseits von Oder und Neiße in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937 geboren wurde, melderechtlich als im Inland geboren angesehen werden.BStMI, Pressemitteilung: Neues Melderecht für Vertriebene, 31.08.20093)BStMI: Pressemitteilung Nr. 354/09 vom 31.08.2009 zum neuen Melderecht für Vertriebene, URL: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/354.php – abgerufen am 04.09.2009.

Die OMV hofft nun, dass die Innenminister der anderen Bundesländer dem Beispiel Bayerns schnell folgen, damit diese Angelegenheit auf der Basis des Völkerrechts und unter Berücksichtigung der Gefühle der Betroffenen ein für alle mal geklärt werden kann.

Weiterführende Hinweise:

Verfassungsgericht ernst nehmen

Quellen

Quellen
1 Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990
2 Helmut Sauer, Pressemitteilung: Völkerrecht geht vor Melderecht!, 27.08.2009
3 BStMI: Pressemitteilung Nr. 354/09 vom 31.08.2009 zum neuen Melderecht für Vertriebene, URL: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/354.php – abgerufen am 04.09.2009.