Massenmörder von Lamsdorf gestorben
Zum Tod des ehemaligen Kommandanten des KZ Lamsdorf erklärt die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach MdB1)BdV Pressemitteilungen – http://www.bund-der-vertriebenen.de/presse/index.php3?id=419 – abgerufen am 23.06.2006:
Der ehemalige Kommandant des polnischen Konzentrationslagers Lamsdorf, Czeslaw Gemborski (poln.: Gęborski), ist am 14.06.2006 gestorben. Es ist bedauerlich, dass der für den Tod von Tausenden Deutscher verantwortliche polnische Lagerkommandant bis zu seinem Tode für seine Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.
In dem von Gemborski geleiteten oberschlesischen Lager Lamsdorf (Łambinowice) sind wegen unmenschlicher Behandlung, Medikamenten- und Nahrungsknappheit sowie durch die seitens des Lagerkommandanten animierten Folterungen, Mord und Totschlag mindestens 1.500 Deutsche ums Leben gekommen. Nach glaubwürdiger Einschätzung des seinerzeitigen Lagerarztes Dr. Heinz Esser könnten es über 6.000 Gewaltopfer allein in diesem polnischen KZ für oberschlesische deutsche Zivilisten gewesen sein. Selbst in der Volksrepublik Polen wurde Gemborski wegen seiner Willkür und Grausamkeit mehrfach angeklagt. 1958 wurde Gemborski u.a. wegen folgender Straftaten angeklagt:
– am 4.10.1945 während des Barackenbrandes die Ermordung von mind. 48 Lagerinsassen angeordnet zu haben,
– im Sommer 1945 sind infolge von Folterungen neun Insassen des Lagers gestorben,
– infolge von Folterungen ist Josef Grencer, der aus der sowjetischen Gefangenschaft entlassen wurde, gestorben,
– in der zweiten Jahreshälfte 1945 ist durch Verschulden der Wachmannschaft eine im neunten Monat schwangere Frau gestorben und deren zweijährige Tochter wurde erschossen.
– Gemborski erschoss einen 35 jährigen Mann.
Die Anklageerhebungen in den Jahren 1947 und 1959 haben jedoch aus politischen Erwägungen zu keiner haftbewehrten Verurteilung des Massenmörders Gemborski geführt. Erst Anfang 2001 wurde Gemborski wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Woiewodschaftsgericht in Oppeln der Prozess gemacht. Dem Beklagten konnte 2001 lediglich die Ermordung von mindestens 48 Lagerinsassen (Verbrennen bei lebendigem Leib) am 4. Oktober 1945 zur Last gelegt werden.
Quellen
↑1 | BdV Pressemitteilungen – http://www.bund-der-vertriebenen.de/presse/index.php3?id=419 – abgerufen am 23.06.2006 |
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