Gemeinsame Erklärung 2005
Mit ihrer “Gemeinsamen Erklärung” (2005) zum 40. Jahrestag des versöhnenden Briefwechsels von 1965 bemühen die deutschen und die polnischen Bischöfe wichtige christliche Grundhaltungen wie Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Versöhnung. Leider greifen die Bischöfe auch indirekt die Kollektivschuldthese auf und übersehen, dass diese dem christlichen Verständnis von Schuld widerspricht.
Von Georg Friebe
1.Einleitung
Zum Abschluß des Herbsttreffens der deutschen Bischöfe 2005 in Fulda gaben die beiden Bischofskonferenzen Deutschlands und Polens eine „Gemeinsame Erklärung“ zum deutsch-polnischen Verhältnis ab, weil sich, wie es einleitend heißt, „das Datum einer berühmt gewordene Botschaft der polnischen Bischöfe“ zum 40. Male jährte. Diese „Botschaft“ (eine Einladung an die „deutschen Mitbrüder aus Anlaß der 1000-Jahrfeier der Taufe des polnischen Herzogs Miesko I. im Jahre 966“) und die Antwort der deutschen Amtsbrüder „haben einen wichtigen Grundstein für die deutsch-polnische Versöhnung gelegt“.1)Gemeinsame Erklärung der deutschen und Polnischen Bischöfe vom 21.09.2005
Zur „Versöhnung“, dem Leitbegriff dieser „Gemeinsamen Erklärung“, heißt es im Text: „Die Gabe der Versöhnung wird uns nur geschenkt, wenn wir uns ehrlich der ganzen Wahrheit stellen, Reue für die begangenen Verfehlungen empfinden und uns Vergebung gewährt wird.“ Dazu wird ferner aus dem „Gemeinsamen Wort der Polnischen und der Deutschen Bischofskonferenz“ vom Dezember 1995 zitiert: „Nur die Wahrheit kann uns frei machen, die Wahrheit, die nichts hinzufügt und nichts wegläßt, die nichts verschweigt und nichts aufrechnet.“
Diese wohlgesetzten Worte aus christlichem Geist, in denen die „Wahrheit“ geradezu zum obersten Maßstab der Versöhnung zwischen Polen und Deutschen erhoben wird, scheinen dem Problem des durch wechselseitiges Unrecht belasteten Verhältnisses zwischen den beiden Völker vollauf gerecht zu werden.
Anhand des Textes und mit Blick auf die geschichtlichen Hintergründe soll der Frage nachgegangen werden, wieweit die „Gemeinsame Erklärung“ des polnischen und des deutschen Episkopats ihrem Anspruch gerecht wird.
2. Der Text der „Erklärung“
Vergebung erteilen und Vergebung erbitten die beiden Seiten (in Wiederholung der „Botschaft“ von 1965) wegen „des verbrecherischen Angriffskrieges des nationalsozialistischen Deutschland, des tausendfachen Unrechts, das in der Folge den Menschen in Polen durch Deutsche zugefügt wurde, und des Unrechts, das vielen Deutschen durch Vertreibung und Verlust der Heimat angetan wurde“. Damit scheint das beiderseitige Unrecht leidlich angemessen benannt, auch wenn man den Eindruck gewinnen kann, dass das Leid “vieler Deutscher” gegenüber dem „tausendfachen Unrecht“ der Polen bagatellisiert werden soll.
Der Text enthält nun freilich einige Formulierungen, die an dieser Einschätzung Zweifel aufkommen lassen. Wiederholt wird ein „Aufrechnen“ zurückgewiesen: „die Wahrheit, die … nichts aufrechnet“; wir müßten uns zwar der „ganze Wahrheit stellen“, aber „gleichzeitig dem Geist der Aufrechnung abschwören“.
Die Gabe der Versöhnung wird uns nur geschenkt, wenn wir uns ehrlich der ganzen Wahrheit stellen, Reue für die begangenen Verfehlungen empfinden und uns Vergebung gewährt wird.
Nur wenn wir uns der ganzen Wahrheit stellen und gleichzeitig dem Geist der Aufrechnung abschwören, können wir eine einseitige Sicht auf die je eigene Geschichte verhindern und Gegenwart und Zukunft für ein fruchtbares Miteinander öffnen.2005, Gemeinsame Erklärung
Einen Sinn erhalten diese beiden Textstellen nur durch eine Entfaltung ihrer Aussagen. Das den Polen durch Deutsche zugefügte Unrecht und Leid darf man nicht durch das Deutschen zugefügte Unrecht und Leid „aufrechnen“. (Es fällt auf, daß der Text die Urheber des polnischen Leids – „Deutschland“ und „Deutsche“ – benennt; Polen aber werden nicht als Verursacher des Leids von Deutschen genannt.)
Diese Interpretation ergibt sich aus den offiziellen Reaktionen aus Polen auf die Erwähnung der Entrechtung und der Vertreibung der Ostdeutschen von deutscher Seite: Prompt und unisono ertönt es aus Warschau, die Deutschen wollen „aufrechnen“, d.h. das Unrecht von Deutschen an Polen durch den Hinweis auf die Entrechtung der Ostdeutschen durch Polen relativieren oder gar eliminieren. (Das umgekehrte Verfahren ist schon aus Gründen der Zeitabfolge der beiden Unrechtsvorgänge nicht möglich, ganz zu schweigen davon, daß die Bundesrepublik Deutschland keines der nationalsozialistischen Verbrechen im Inland und im Ausland in Abrede gestellt hat.) Die Zurückweisung des „Aufrechnens“ kann sich mithin nur an die deutsche Seite richten. Diese Zurückweisung wirft freilich eine Frage auf: Was bleibt von der „ganzen Wahrheit“ übrig, wenn die Nennung des Unrechts an den Ostdeutschen unter das Verdikt des „Aufrechnens“ gestellt wird?
Eine andere Stelle des Textes wird in dieser Hinsicht noch deutlicher: „seit einiger Zeit“ reiße „die Erinnerung an die finstersten Stunden unserer gemeinsamen Geschichte … auch alte Wunden“ auf und bringe „den Ungeist des Aufrechnens hervor“.
Mit Sorge müssen wir seit einiger Zeit sehen, dass die Erinnerung an die finstersten Stunden unserer gemeinsamen Geschichte nicht nur den Geist der Versöhnung gebiert, sondern auch alte Wunden, die noch nicht geheilt sind, wieder aufreißt und den Ungeist des Aufrechnens hervorbringt.2005, Gemeinsame Erklärung
Da mit diesem Hinweis das Vorhaben eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ gemeint ist, wird zum einen die Deutung des Begriffs „Aufrechnen“ bestätigt, zum anderen dieses Projekt des BdV als gegen den „Geist der Versöhnung“ gerichtet diffamiert. Mit dem Etikett der Versöhnungsfeindlichkeit versieht die „Erklärung“ ferner die – völkerrechtlich und staatsvertraglich unstrittige – Auffassung, daß die Verletzung des Eigentumsrechtes der aus ihrer ostdeutschen Heimat Vertriebenen bis heute einer gerechten oder auch nur verträglichen Lösung harrt. Dazu wird eine Enzyklika Papst Johannes Pauls II. bemüht, in der er erklärte, „ dass die Gerechtigkeit allein nicht genügt, ja, zur Verneinung und Vernichtung ihrer selbst führen kann“. Die Absicht der Zitation dieses Papst-Wortes ist keine geringere, als die Heimatvertriebenen, die an dem Recht ihres Eigentums in der verlorenen Heimat festhalten, der Pervertierung der christlichen Kardinaltugend der Gerechtigkeit zu bezichtigen: Ihre Haltung ist nicht nur unberechtigt – sie ist ungerecht!
Der Hinweis auf „alte Wunden“, die durch „die Erinnerung an die finstersten Stunden unserer gemeinsamen Geschichte“ aufgerissen würden (womit selbstredend die „Erinnerungen“ der ostdeutschen Vertriebenen gemeint ist), ist ein Mittel, mit dem unliebsame, den Zeitgeist der „Verständigung“ störende Zeitgenossen mundtot gemacht werden sollen: Kein Mensch etwa käme auf den Gedanken, die jüdischen Überlebenden des Holocaust wollten durch ihre Erinnerungskultur nur „alte Wunden“ aufreißen statt zu „versöhnen“.
Der Text weist schließlich eine Sonderbarkeit auf. Da erklären die Repräsentanten der katholischen Kirche Polens und Deutschlands, daß uns „die Gabe der Versöhnung … nur geschenkt“ werde, „wenn wir … Reue für die begangenen Verfehlungen empfinden und uns Vergebung gewährt wird“.
Die Gabe der Versöhnung wird uns nur geschenkt, wenn wir uns ehrlich der ganzen Wahrheit stellen, Reue für die begangenen Verfehlungen empfinden und uns Vergebung gewährt wird. 2005, Gemeinsame Erklärung
Was soll man von einer solchen Formulierung halten? Wer ist mit dieser „wir“-Rede gemeint? Es ist kaum anzunehmen, daß die Bischöfe nur von sich sprechen. Ebensowenig ist zu vermuten, daß sie sich zum Sprachrohr des ganzen polnischen und des ganzen deutschen Volkes machen wollen. Billigerweise dürften sie nur in ihrem und im Namen der Mitglieder ihrer Kirchen sprechen, die sie als „Vorsteher“ repräsentieren.
Falls diese Aussage ernst gemeint sein sollte, gewinnt sie nur einen Sinn unter der Implikation der Kollektivschuld (aller Deutschen und Polen oder aller deutschen und polnischen Katholiken): Auch die heute lebenden Deutschen und Polen – in dem Dezennium von 1939/1945 noch Kinder oder gar noch Ungeborene – sind unterschiedslos schuld an den Sünden ihrer Eltern, die ihrerseits unterschiedslos schuldig gesprochen werden. Eine solche Auffassung ist weder den polnischen noch den deutschen Bischöfen zu unterstellen, weil die Kollektivschuldthese dem christlichen Verständnis von Schuld widerspricht. (Die polnischen Bischöfe würden darüber hinaus eine Kollektivschuld der Polen weit von sich weisen.) Wenn aber die These von der Kollektivschuld eines Volkes im christlichen Verständnis unhaltbar ist, dann ist diese „wir“-Rede der „Erklärung“ eine wohlfeile, eine unverbindliche Leerformel, eine gar nicht ernstgemeinte und mithin auch gar nicht ernstzunehmende Deklaration. Sie widerspricht in ihrer Argumentation dem Bußsakrament im römisch-katholischen Verständnis, dessen Formeln der Text der „Erklärung“ zitiert; denn das Sakrament der Buße setzt eine individuelle, persönliche Schuld voraus.
Weiterführende Hinweise: