Wurden die deutschen Heimatvertriebenen, die in Schlesien, Ostpreußen, Pommern etc. ihre Häuser, Heimat, Kultur und ihr ganzes Hab & Gut zurücklassen mussten, für diesen Verlust entschädigt?
Nein, sie erhielten infolge des “Lastenausgleichsgesetzes” (LAG) im besten Falle eine Art Hausratsentschädigung, die auch Ausgebombte im restlichen Teil Deutschlands bekamen. Zudem konnten sie, wie alle anderen auch, günstige Darlehen als “Starthilfe” beanspruchen. Das LAG sagt ausdrücklich, das die Annahme dieser staatlichen Gelder “kein Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet”.
Vgl. https://potsblits.de/lastenausgleichsgesetz-vom-14-08-1952/