F/AKategorie: VertreibungGibt es einen Unterschied zwischen „Flucht“ und „Vertreibung“?
Frodo Mitarbeiter fragte vor 10 Jahren

Wenn es um die deutschen Heimatvertriebenen geht, wird oftmals in einem Atemzug von „Flucht und Vertreibung“ gesprochen. Es wird suggeriert, dass das eine freiwillig erfolgte und das andere durch Zwang. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen deutschen Flüchtlingen und (Heimat-) Vertriebenen?

1 Antworten
Potsblits Mitarbeiter antwortete vor 10 Jahren

Zwar bezeichneten die Begriffe ursprünglich unterschiedliche Vorgänge – Flucht einerseits und unmittelbare Vertreibung andererseits –, doch für die deutschen Heimatvertriebenen führte beides zum gleichen Ergebnis: dem dauerhaften Verlust der Heimat und der Verhinderung einer Rückkehr.
Der Rechtswissenschaftler Wilfried Fiedler (1940-2023) schreibt:
„Die feinsinnige Unterscheidung zwischen (freiwilliger) Flucht einerseits, zwangsweiser ‚Vertreibung‘ oder unmittelbarer technischer Wegführung durch Deportation andererseits, wurde ausgerechnet von Josef Stalin ad absurdum geführt, als er auf der 11. Vollsitzung vom 31. Juli 1945 während der Potsdamer Konferenz gegen einen Beschluß zur Einstellung der ‚Umsiedlungen‘ argumentierte:
‚Ich fürchte jedoch, daß ein solcher Beschluß keine ernsthaften Ergebnisse zeitigt. Es handelt sich nicht darum, daß man die Deutschen einfach nimmt und aus diesen Ländern herausjagt. So einfach ist die Sache nicht. Aber man versetzt sie in eine solche Lage, daß es für sie besser ist, aus diesem Gebiet fortzugehen. Formal können die Tschechen und Polen sagen, daß es für die Deutschen kein Verbot gibt, dort zu leben, aber die Deutschen werden in Wirklichkeit in eine solche Lage versetzt, daß es für sie unmöglich ist, dort zu leben. Ich fürchte, wenn wir einen solchen Beschluß annehmen, wird er keinerlei ernsthafte Ergebnisse zeitigen.'“
Zitiert nach „archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74“
Vgl. https://potsdamer-konferenz.de/geschichte/11-sitzung-31-juli
Vor diesem Hintergrund erscheint die scharfe Trennung zwischen „Flucht“ und „Vertreibung“ oft künstlich. Wer eine Bevölkerungsgruppe durch Entrechtung, Enteignung, Diskriminierung, Gewaltandrohung oder die gezielte Schaffung unerträglicher Lebensbedingungen zum Verlassen ihrer Heimat veranlasst, erreicht faktisch dasselbe Ergebnis wie bei einer unmittelbaren Ausweisung. Entscheidend ist daher nicht, ob die Betroffenen den letzten Schritt über die Grenze selbst gingen oder von bewaffneten Kräften dorthin gebracht wurden. Maßgeblich ist vielmehr, ob sie ihre Heimat unter Bedingungen verlassen mussten, die ihnen ein Verbleiben oder eine spätere Rückkehr unmöglich machten.