Wenn es um die deutschen Heimatvertriebenen geht, wird oftmals in einem Atemzug von “Flucht und Vertreibung” gesprochen. Es wird suggeriert, dass das eine freiwillig erfolgte und das andere durch Zwang. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen deutschen Flüchtlingen und (Heimat-) Vertriebenen?
Nein, bei den deutschen Heimatvertriebenen gibt es generell keinen Unterschied zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen. Denn die Zivilisten, die vor dem Kriegsterror geflohen waren, durften genauso wenig in ihre (ostdeutsche) Heimat zurück, wie die, die in ihren Häusern verblieben waren.
Der Rechtswissenschaftler Wilfried Fiedler (*1940) schreibt:
Die feinsinnige Unterscheidung zwischen (freiwilliger) Flucht einerseits, zwangsweiser “Vertreibung” oder unmittelbarer technischer Wegführung durch Deportation wurde ausgerechnet von J. Stalin ad absurdum geführt, als er auf der 11. Vollsitzung vom 31. Juli 1945 während der Potsdamer Konferenz gegen einen Beschluß zur Einstellung der “Umsiedlungen” argumentierte:
“Ich fürchte jedoch, daß ein solcher Beschluß keine ernsthaften Ergebnisse zeitigt. Es handelt sich nicht darum, daß man die Deutschen einfach nimmt und aus diesen Ländern herausjagt. So einfach ist die Sache nicht. Aber man versetzt sie in eine solche Lage, daß es für sie besser ist, aus diesem Gebiet fortzugehen. Formal können die Tschechen und Polen sagen, daß es für die Deutschen kein Verbot gibt, dort zu leben, aber die Deutschen werden in Wirklichkeit in eine solche Lage versetzt, daß es für sie unmöglich ist, dort zu leben. Ich fürchte, wenn wir einen solchen Beschluß annehmen, wird er keinerlei ernsthafte Ergebnisse zeitigen.”
Vgl. http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74
Vgl. https://potsdamer-konferenz.de/geschichte/11-sitzung-31-juli