Immer wieder neu fordert Polen Kriegsentschädigungen von Deutschland für im Zweiten Weltkrieg erlittene Verluste. Hat Polen ein Recht darauf?
Nein, Polen als Staat hat gegenüber Deutschland ganz klar keinen pauschalen Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen für Unrecht aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs!
Die Siegermächte hatten auf der Potsdamer Konferenz, an der auch eine polnische Delegation teilnahm, die von den Alliierten als legitime Vertretung Polens akzeptiert wurde, in „Artikel IV. Reparationen aus Deutschland“ beschlossen, dass „die UdSSR die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen wird“ (Vgl. Potsdamer Protokoll).
Bekanntlich hatte die UdSSR ihren „eigenen Anteil an den Reparationen“, die sowjetische Besatzungszone (DDR), unbarmherzig ausgeplündert (und damit neues Unrecht mit neuen individuellen Entschädigungsansprüchen erzeugt). Würde Deutschland den Ansprüchen Polens nachgeben, dann würden „die Deutschen“ ja (mal wieder) doppelt (und dreifach) bezahlen.
Zudem kommt, dass Polen als inoffizielle Besatzungsmacht das historische Ostdeutschland (Schlesien, Ostpreußen, Pommern etc.) nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere mit Hilfe von Churchill und Stalin, völkerrechtswidrig annektierte und diese Gebiete seinerseits ausplünderte und die Einwohner schonungslos vertrieb.
Mit einer rücksichtslosen Annexionspolitik gegenüber den Nachbarn hatte Polen als neuerstandener Staat bereits nach dem Ersten Weltkrieg begonnen.
Polen kann durchaus gegenüber Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion Entschädigungsansprüche haben, insofern Stalin und die UdSSR den o.g. alliierten Beschluss nicht umgesetzt haben bzw. auch Ansprüche aus erlittenem Unrecht von sowjetischer Seite (z.B. Katyn).
Vgl. auch Gutachten Deutscher Bundestag vom 28.08.2017