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In der Einleitung zu seinem Buch „Ordnungsgemäße Überführung“ greift R.M. Douglas auch die Frage nach seinen Quellen auf. Dabei geht er auf Distanz gegenüber „direkten Aussagen von Vertriebenen“, was er mit der emotionalen Umstrittenheit des Themas begründet. Douglas betont, dass es in den fünfziger und sechziger Jahren eine weitverbreitete Strategie gewesen sei, die Glaubwürdigkeit der Erlebnisberichte der Heimatvertriebenen anzugreifen, um ihren Wahrheitsgehalt zu leugnen. Douglas habe deshalb vor allem unabhängige Quellen herangezogen, die aber genau diese Erlebnisberichte bestätigen würden.
Im Laufe meiner Forschung sah ich, dass ich dadurch nur wenig verlor, denn das in der Dokumentation der Vertreibung gezeichnete Bild wurde durch die Berichte von humanitären Organisationen wie dem Roten Kreuz, Nichtregierungsorganisationen, westlichen Diplomaten und Funktionsträgern, Journalisten und vor allem durch die Archivbestände der Vertreibungsstaaten selbst bestätigt.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 17f.
Das erste Kapitel des Buches, welches sich über ca. 40 Seiten hinweg erstreckt, ist dem tschechoslowakischen Präsidenten Edward Benes gewidmet. Es trägt den Titel „Der Planer“. Interessant für mich ist, dass Benes nach der „Zerschlagung der CSSR“ durch Hitler ins Exil ging und einen Lehrstuhl an der Universität Chicago annahm (S.21f).
Obwohl die Weltmeinung wegen der Art, wie Benes aus dem Amt getrieben worden war, mit ihm sypathisierte, herrschte allgemeiner Konsens, dass der Gebietstransfer an Deutschland „notwendig und grundsätzlich gerecht“ gewesen sei, wie die Londoner Times es ausdrückte.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 21
Douglas betont, dass die deutschen Bewohner des Sudetenlandes nie gefragt wurden, ob sie Teil der Tschechoslowakei werden wollten. Außerdem hebt er hervor, dass die Sudetendeutschen zur „zweitstärksten Bevölkerungsgruppe, weit vor den Slowaken”, wurden. Er erwähnt auch, dass tschechoslowakische Truppen durch gewaltsame Unterdrückung in Böhmen und Mähren „Fakten schufen”. (S.22)
Bedeutsam sind auch die administrativen Bemühungen der Regierung der ČSSR, „den Anteil der offiziell registrierten Deutschen in jedem Bezirk unter die entscheidende 20-Prozent-Marke zu drücken, die nach dem Gesetz für die formale Anerkennung als nationale Minderheit notwendig war”. Diese „administrativen Maßnahmen” bestanden aus Verhören, Bußgeldern und Inhaftierungen wegen der „illegalen Angabe einer ‚falschen‘ Nationalität”. (S.24)
Bei der Volkszählung 1930 habe es noch größere ethnische Manipulationen gegeben.
Eine Untersuchung des Innenministeriums fand heraus, dass Volkszählungen in Brno (Brünn) 1145 Unterschriften gefälscht und weitere 2377 Personen falsch klassifiziert hatten, um den deutschen Einwohneranteil der Stadt knapp unter die 20 Prozent-Grenze zu drücken.
R.M. Douglas, Ordnungsgemäße Überführung, 24.