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Hier ein Brief des Bundesinnenministeriums z.Zt. der Gerhard Schröder – Regierung (2005):
http://www.ddr-diktatur.de/Texte/aktuelles37zwangsarb.htm
Der entscheidende Satz steht gleich zu Beginn des Briefes:
Die Bundesregierung teilt wie alle ihre Vorgängerregierungen die Auffassung des Nachkriegsgesetzgebers, wonach die Heranziehung von Deutschen oder deutschen Volkszugehörigen zur Zwangsarbeit durch Drittstaaten in der Folge des Zweiten Weltkrieges als allgemeines Kriegsfolgenschicksal zu bewerten ist und deshalb nicht zum unmittelbaren Anknüpfungspunkt innerstaatlicher Ausgleichsleistungen gemacht werden kann.
Daran knüpft nun offenbar auch der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich an, indem er dieselben Vokabeln “Massenschicksal” bzw. “Kriegsfolgenschicksal” verwendet.
M.E. stellen diese Klassifizierungen eine Verharmlosung von Kriegsverbrechen dar, wie wenn die Menschenrechte in Kriegszeiten keine Gültigkeit hätten. Oder zumindest nicht für deutsche Opfer, da ja erst durch die Nazis das Böse in die Welt gekommen ist…
Zwar heißt es in dem Brief des Innenministeriums ein paar Zeilen weiter, dass dies “für viele Betroffene ein außerordentlich hartes Schicksal, das unter rechtsstaatlichen Gesichtpunkten nicht zu rechtfertigen ist”, bedeutete. Doch unmittelbar darauf folgt, dass der deutsche Staat dies gegenüber den Drittstaaten als “entschädigungslos hinzunehmendes Kriegsfolgenschicksal” bewertet.
…und da muss ich Dir, Kautschuk, beipflichten: Bei den Menschenrechten handelt es sich um vorstaatliche Rechte! Es ist unverschämt, wenn deutsche Politiker meinen, sie könnten deutsche Opfer von Menschenrechtsverbrechen bevormunden, indem sie ihr Leid als “enschädigungslos hinzunehmendes Kriegsfolgenschicksal” bewerten. Wenn der deutsche Staat (bzw. deutsche Politiker) so unanständig ist und die Verantwortung für die Rechte der eigenen Zivilbevölkerung gegenüber Drittstaaten nicht wahrnimmt, dann muss er eben selbst entschädigen!