Forum › Aktuelles › Bund der Vertriebenen › Gedenktag für Heimatvertriebene › Antwort auf: Gedenktag für Heimatvertriebene
Gemäß der “Freien Presse – Sachsens größte Zeitung” hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Jahresempfangs des Bundes der Vertriebenen die Vertreibung der Deutschen als “Folge des unvorstellbaren Leids, das Nazi-Deutschland über die Welt gebracht hat” bezeichnet.
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/Merkel-erinnert-an-Leid-der-Vertriebenen-artikel7938711.php
Angela Merkel spricht hier als Politikerin und gerade aus historisch-politischer Perspektive ist ihre Aussage definitiv falsch. Aus menschenrechtlicher Perspektive birgt sie zudem ein totalitäres Potential.
Aus historisch-politischer Perspektive liegt Merkel falsch, da z.B. die Gründe für die Vertreibung der Deutschen aus den Oder-Neiße-Gebieten in direktem Zusammenhang mit dem “Churchill-Stalin-Pakt” stehen, der als “Westverschiebung Polens” in die Geschichtsbücher eingegangen ist. D.h. aus der Kumpanei Churchills mit Stalin resultierte eine erneute Aufteilung europäischen Territoriums über die Köpfe der betroffenen Bevölkerungen hinweg. Dazu kam dann noch der Wunsch Polens innerhalb der erstrebten/aufgezwungenen Grenzen zukünftig in einem national homogenen Staat leben zu können.
Weder war zum Zeitpunkt der Vertreibungsplanungen das Ausmaß des “unvorstellbaren Leids, das Nazi-Deutschland über die Welt gebracht hatte” bekannt, noch war der o.g. Wunsch Polens eine Folge davon. Pilsudski & Co. hatten nämlich bereits in der Zwischenkriegszeit in gewaltsamer Auseinandersetzung mit den betroffenen Bevölkerungen damit begonnen, ihr “homogenes Großpolnisches Reich” zu errichten…
Das totalitäre Potential der Aussage Merkels liegt darin, dass totalitärer Umgang mit Unrecht keine rechtsstaatlichen Mitteln zur Verfolgung desselben kennt, sondern z.B. versucht das jeweilige individuell erfahrene Unrecht zu kollektivieren und anderes – ebenfalls kollektiviertes – Unrecht dagegen aufzurechnen.
Angela Merkel würde rechtsstaatlich und im Sinne der Menschenrechte handeln, wenn sie die Verfolgung der Täter (Vertreiber) und die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer (Vertriebenen) fordern würde, so wie es gegenüber deutschen Tätern und ihren Opfern in vielen Fällen bereits geschehen ist.