Forum › Potsdamer Konferenz › Geschichte › Orderly and Humane › Re:Rückkehrrecht
Hallo Richard, der Tagesspiegel schreibt, dass Herta Däubler-Gmelin ein “Rückkehrrecht” einräumt. Mit anderen Worten: In Verbindung mit dem Recht auf Eigentum haben also die deutschen Heimatvertriebenen bzw. ihre Nachkommen das Recht in ihre Häuser, auf ihre Grundstücke zurückzukehren, bzw. Entschädigung zu verlangen, insofern das heute nicht mehr in adäquater Weise möglich sein sollte. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren ja nicht, auch nicht wenn die Opfergeneration bereits verstorben sein sollte. Für einen Menschen mit gesundem Verstand dürften diese Gedanken eine Selbstverständlichkeit sein, Doch ob dies der ehemaligen Bundesjustizministerin bewusst war, als sie vom “Rückkehrrecht” sprach?