Deutsche Zwangsarbeiter weiter diskriminiert
Polen verweigert nach wie vor die Gleichstellung der Deutschen
Bei den Verhandlungen um den Enschädigungsfonds für ausländische Zwangsarbeiter in Deutschland war es der polnischen Regierung ein besonderes Anliegen, eine Lösung für die eigenen Betroffenen zu finden. Es wurde Druck ausgeübt, die Moral in der politischen Diskussion bemüht. Man wusste eben, wie man bei deutschen Politikern mit probaten Mitteln etwas erreicht.
Wie verhält sich der polnische Staat aber selbst? Wir wissen, dass er seine eigenen Staatsbürger mit zweierlei Maß misst. Wer schon immer Pole war, bekommt die Zeiten der Kriegsgefangenschaft und der Zwangsarbeit selbstverständlich in der Rentenberechnung berücksichtigt. Heutige polnische Bürger deutscher Abstammung, die Zwangsarbeit in Polen oder der UdSSR ableisten mussten oder dort in Kriegsgefangenschaft waren, werden davon ausgenommen. Sie finden diese Zeiten als rentenmindernde Ausfallzeiten in ihrer Rente wieder.
Wer nun geglaubt hätte, im Rahmen des bevorstehenden EU-Beitritts würde Polen allmählich alle diskriminierenden Gesetze – diese bilden nach wie vor die Grundlage des Staates – gegenüber Menschen anderer Abstammung abbauen, wurde jüngst wieder enttäuscht. Hoffnung flammte zwar auf, als der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, auf eine Anfrage des Abgeordneten Hartmut Koschyk am 23. Februar erklärte, die Frage der Anerkennung der entsprechenden Zeiten zum Gegenstand der deutsch-polnischen Konsultationen zum Abkommen über soziale Sicherheit vom 5. – 9. Juni 2000 zu machen.
Wie jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf Anfrage mitteilte, sieht Polen aber weiterhin keine Möglichkeit, Zeiten der Kriegsgefangenschaft in der polnischen Rente anzurechnen. Für deutsche Zwangsarbeiter wird zwar anerkannt, dass es sich um eine innerstaatliche polnische Angelegenheit handle, für eine Anrechnung in der polnischen Rente gäbe es derzeit aber keine rechtliche Grundlage. Wann wird sie aber geschaffen? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sagte zwar zu, im Rahmen der bilateralen Kontakte mit der polnischen Seite weiterhin die Problematik anzusprechen. Diese Aussage ist, sehr zurückhaltend ausgedrückt, eine schwere Enttäuschung. Man fragt sich, wieso sich die Bundesrepublik bei den Verhandlungen über die ausländischen Zwangsarbeiter in die Enge treiben ließ, aber Menschen deutscher Abstammung bei allem außen vor hielt. Dabei wäre es die natürlichste Sache der Welt gewesen, die Probleme miteinander zu verknüpfen.
Wer sich allerdings ständig mit der Pflege des eigenen Schuldkomplexes befasst – leider sind dies in der Politik und in den Medien sehr viele – ist ein schlechter Anwalt für seine Bürger, einschl ießlich der Deutschen, die unter fremde Herrschaft gelangt sind. Die betroffenen Menschen müssen unter dieser Fehlentwicklung leiden.
Die Landsmannschaft Schlesien wird dieses Thema weiter als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sehen und gegen das Unrecht an unseren Landsleuten ankämpfen. Es kann nicht sein, dass Polen neben der Anerkennung der Zwangsarbeit in der Rente zusätzlich aus dem Entschädigungsfonds Zahlungen erhalten und heutige polnische Bürger deutscher Abstammung völlig leer ausgehen. Die Bundesregierung muss nochmals aufgefordert werden, sich für ihre eigenen Staatsbürger mindestens genauso einzusetzen wie für Ausländer. Dazu gehört auch die Aufhebung aller diskriminierenden Gesetze gegenüber Deutschen. Staaten, die eigene Staatsbürger von Gesetzels wegen nach ihrer Abstammung rassisch diskriminieren, gehören nicht in die EU.
Rudi Pawelka, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien1)Grafschafter Bote, Nr. 10 / Oktober 2000
Quellen