Bundesregierung muss Obhutspflicht für Vertriebene wahren

Erklärung von Erwin Marschewski MdB und Hartmut Koschyk MdB zu Aussagen von Bundeskanzler Schröder Anfang August 2004 in Warschau

Zu den Aussagen von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen seiner Rede in Warschau am 1. August und zu den Erläuterungen von Regierungssprecher Steg am 2. August 2004 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ Erwin Marschewski MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe “Innen” der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB1)Pressemitteilung der CDU/CSU:

Mit seinen Aussagen im Rahmen seiner Rede in Warschau hat Bundeskanzler Schröder gleichermaßen den deutschen Heimatvertriebenen vor den Kopf geschlagen und unsere polnischen Partner in die Irre geführt.

Anders kann man es nicht bezeichnen, wenn der Bundeskanzler sich offen gegen individuelle Restitutionsansprüche von Deutschen wendet, die am Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung ihr Vermögen durch Konfiskation verloren haben.

Denn der Bundeskanzler weiß nur zu gut, dass er regierungsseitig nicht auf das Eigentum Privater verzichten kann. Dies lässt unsere grundgesetzlich verankerte Eigentumsordnung nicht zu. Wenn er dennoch so offen gegen mögliche Ansprüche Vertriebener „zu Felde zieht“ und dann auch noch erklärt: „Diese Position wird die Bundesregierung auch vor internationalen Gerichten vertreten“, dann handelt er zutiefst unredlich.

Zudem erweckt er gegenüber der Schicksalsgruppe der deutschen Heimatvertriebenen den Eindruck, als würde die Bundesregierung sich von der, bisher von allen Bundesregierungen vertretenden Rechtsposition verabschieden, dass die Vertreibung der Deutschen und der damit verbundene Vermögensentzug völkerrechtswidrig war und die damit verbundenen Vermögensfragen offen sind.

Ohne Not und ohne irgendetwas erreicht zu haben, zerstört der Bundeskanzler damit Vertrauen bei den deutschen Heimatvertriebenen.

Deutlich zu widersprechen ist darüber hinaus den Aussagen von Regierungssprecher Steg. Ihn ließ der Bundeskanzler erklären, dass die Heimatvertriebenen durch das Lastenausgleichsgesetz entschädigt worden seien. Dies ist faktisch falsch. Bereits in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes aus dem Jahr 1952 ist festgeschrieben, dass die Annahme von Leistungen aus diesem Gesetz, „weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistungen enthalten…“.

Der Bundeskanzler und sein Regierungssprecher haben wieder einmal unnötig Vertrauen verspielt. Sie haben die Obhutspflicht der Bundesregierung gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen beschädigt und unseren polnischen Partnern in Europa Avancen gemacht, die sie nicht einhalten können.