Verfassungsgericht ernst nehmen

CDU und CSU haben die ihnen von der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung – Union der Vertriebenen (OMV/UdV) vorgetragenen Anliegen in ihr Regierungsprogramm übernommen. Damit verlangen die Schwesterparteien nunmehr unmissverständlich, dass bei personenstands- und melderechtlichen Erfassungen von Geburtsorten von Vertriebenen die völkerrechtliche Position Deutschlands zu wahren ist. Die gegenläufige Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren vom März d.J. ist damit wohl hinfällig geworden.

In einer Mitteilung vom 19. März 2009 hatte das Bundesministerium des Inneren (BMI) nämlich empfohlen, dass Bürger, die bis zum 2. August 1945 jenseits von Oder und Neiße im Deutschen Reich (in den Grenzen vom 31. Dezember 1937) geboren sind, melderechtlich nicht als im Ausland geboren erfasst werden sollten. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass das historische Ostdeutschland (die “Oder-Neiße-Gebiete”) für die Einwohnermeldeämter ab 2. August 1945 als “Ausland” gelten würde.

Als Begründung für diesen Schritt führte das BMI an:

Die Oder-Neiße-Linie als westliche Staatsgrenze Polens wurde durch die Bundesrepublik Deutschland durch den Vertrag vom 7. Dezember 1970 anerkannt und im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. August 1990 und dem deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 bestätigt.Bundesministerium des Inneren, Schreiben an die Länder vom 19. März 2009

Doch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit seinem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, dass die Ostverträge der Regierung Brandt von 1970 keine Grenzanerkennungsverträge im völkerrechtlichen Sinne darstellen. In einem Interview mit der Preußischen Allgemeinen Zeitung fragt sich dann auch der US-Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas, “ob die Deutschen ihre eigene Verfassung und ihr Verfassungsgericht noch ernst nehmen”… Durch Vertreibung geschaffene Fakten dürften international nicht anerkannt werden. Wer es dennoch tut, der erweise dem Völkerrecht einen Bärendienst.

De Zayas sieht auch die Menschenwürde betroffen:

Grundlage der Menschenrechte ist die unantastbare Würde des Menschen zu der Respekt vor der Identität des einzelnen gehört. Diese ist berührt, wenn durch Verwaltungshandeln die persönliche Herkunft verleugnet oder verfälscht wird.Alfred de Zayas, zitiert nach “Ostdeutsches Forum”1)Ostdeutsches Forum

Wie die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU in einer Pressemitteilung nun erklärt hat, bekennt sich die CDU/CSU in ihrem Anfang der Woche vorgestellten Regierungsprogramms (für den 17. Deutschen Bundestag von 2009 bis 2013) zum “Recht auf die Heimat” und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Vertreibungen geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden müssen. Völkerrechtlich gesehen sei es eine Zumutung, sowohl für die betroffenen Vertriebenen als auch für die im Ausland lebenden Deutschen, wenn die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze zwischen Polen und Deutschland willkürlich auf den 2. August 1945 vorverlegt würde.2)Pressemitteilung der Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU

Unter dem Abschnitt „Aus Verantwortung vor der Geschichte und unseren Werten handeln” des Regierungsprogramms betonen die Schwesterparteien desweiteren, dass das kulturelle Erbe der Vertriebenen fester Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der deutschen und europäischen Identität sei. Erneut unterstreichen sie, dass die Vertriebenenverbände selbst entscheiden können, wen sie in den Rat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung” entsenden wollen.

Weiterführende Hinweise:

Deutschlandtreffen der Schlesier 2009

Quellen

Quellen
1 Ostdeutsches Forum
2 Pressemitteilung der Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU