Preußische Treuhand verteidigt Klage gegen Polen

Die von der Preußischen Treuhand unterstützte Klage ehemaliger deutscher Eigentümer gegen Polen bleibt umstritten. Im Deutschlandfunk verteidigte der Aufsichtsratsvorsitzende der Organisation, Rudi Pawelka, gestern das Vorgehen der Treuhand und wies Vorwürfe zurück, die Klage gefährde die deutsch-polnischen Beziehungen.

Pawelka begründete den Schritt mit der nach seiner Auffassung weiterhin ungelösten Eigentumsfrage der Deutschen, die infolge von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat in Schlesien, Pommern, Ostpreußen und anderen deutschen Siedlungsgebieten verlassen musste. Es gehe darum, einen jahrzehntelangen Rechtsstreit endlich zu einem Abschluss zu bringen.

„Das schwelt immer weiter“, sagte Pawelka. Solange die Rechtslage ungeklärt bleibe, werde das Thema immer wieder auf die politische Tagesordnung zurückkehren. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte solle dazu beitragen, eine endgültige Klärung herbeizuführen.

Streit um den Lastenausgleich

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die in der Bundesrepublik gezahlten Leistungen aus dem Lastenausgleich die Ansprüche der Vertriebenen abgegolten haben. Die Bundesregierung betrachtet das Thema weitgehend als erledigt und verweist auf die umfangreichen Hilfszahlungen an die Vertriebenen nach dem Krieg.

Pawelka widersprach dieser Sichtweise entschieden. Der Lastenausgleich sei lediglich eine „kleine Starthilfe“ gewesen, die auch Ausgebombte erhalten haben, um den Neubeginn nach Krieg und Vertreibung zu ermöglichen. Juristisch stelle er jedoch keinen Ersatz für verlorenes Eigentum dar. Dies sei ausdrücklich im Lastenausgleichsgesetz festgehalten worden.

Viele der heute klagenden Vertriebenen hätten zwar Leistungen erhalten, diese stünden jedoch in keinem Verhältnis zum Wert der verlorenen Häuser, Höfe und Grundstücke. Als Beispiel nannte Pawelka Entschädigungsbeträge von wenigen Tausend Mark für Immobilienbesitz:

Wenn einer ein Haus hatte, hat er maximal mit Grundstück 5000 Mark bekommen, ein Bauernhof vielleicht 10.000. Mehr war das nicht. Und für einen Haushalt – meine Eltern kriegten 800 Mark. Das war alles. Aber es ist wie gesagt extra im Gesetz drin, dass das keine Entschädigung ist – genauso, wie das damals die Lastenausgleichsempfänger bekommen haben, die in den neuen Bundesländern Eigentum hinterlassen haben. Das war damit nicht aufgegeben.Interview mit Rudi Pawelka1)Interview mit Rudi Pawelka, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Preußischen Treuhand, Deutschlandfunk, 22. Dezember 2006; veröffentlicht am 23. Dezember 2006

Erfolgsaussichten umstritten

Juristen schätzen die Erfolgsaussichten der Klage unterschiedlich ein. Kritiker verweisen darauf, dass die Europäische Menschenrechtskonvention erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Kraft trat. Pawelka hält dies jedoch nicht für ausschlaggebend. Er argumentiert, bei der Enteignung und Vertreibung handle es sich um ein dauerhaft fortwirkendes Unrecht.

Dabei verwies er auf Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs in anderen Eigentums- und Vertreibungsfällen. Die Preußische Treuhand betrachtet die Vertreibungen nach 1945 als schwerwiegende Verletzung von Menschenrechten und spricht von einer Kollektivbestrafung der deutschen Bevölkerung in den betroffenen Gebieten.

Kritik aus Politik und Verbänden

Scharfe Kritik kommt nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch aus Kreisen des Bundes der Vertriebenen. Dessen Präsidentin Erika Steinbach hatte sich in den vergangenen Monaten deutlich von der Preußischen Treuhand distanziert.

Pawelka wies den Vorwurf zurück, mit seiner Initiative isoliert zu sein. Nach seiner Ansicht steht die Eigentumsfrage weiterhin im Einklang mit früheren Beschlüssen des Bundes der Vertriebenen. Er warf der Verbandsführung vielmehr vor, von bisherigen Positionen abzuweichen.

Auch Äußerungen einzelner Vertreter der Preußischen Treuhand, die über Eigentumsfragen hinausgehende völkerrechtliche Forderungen erhoben hatten, wollte Pawelka nicht unterstützen. Die Treuhand befasse sich ausschließlich mit Eigentumsrechten und sozialen Fragen der Betroffenen.

Appell für Anerkennung des Leids

Besonders eindringlich schilderte Pawelka das Schicksal älterer Vertriebener, die nach Kriegsende entrechtet und interniert bzw. in polnischen Todeslagern Zwangsarbeit verrichten mussten. Viele der Überlebenden litten heute noch unter den Folgen dieser Erfahrungen. Die Eigentumsfrage sei deshalb nicht nur ein juristisches, sondern auch ein menschliches Problem.

Moderatorin Christine Heuer hielt dem entgegen, dass die Ursachen des Geschehens im von Deutschland begonnenen Krieg gegen Polen lägen. Pawelka betonte daraufhin, dass individuelles Unrecht nicht durch die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe gerechtfertigt werden könne. Schuldige könnten bestraft werden, nicht jedoch Menschen, die persönlich keine Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus getragen hätten.

Damit bleibt die Debatte über Flucht, Vertreibung und Eigentumsrechte auch mehr als sechs Jahrzehnte nach Kriegsende ein sensibles Thema in den deutsch-polnischen Beziehungen. Ob die Klage der Preußischen Treuhand Erfolg haben wird, ist derzeit offen. Sicher ist jedoch, dass die Auseinandersetzung die Diskussion über die Folgen des Zweiten Weltkriegs erneut in den Mittelpunkt gerückt hat.

Quellen

Quellen
↑1 Interview mit Rudi Pawelka, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Preußischen Treuhand, Deutschlandfunk, 22. Dezember 2006; veröffentlicht am 23. Dezember 2006