Enteignung und Vertreibung
Enteignung und Vertreibung der Deutschen mit Ende des Zweiten Weltkriegs waren völkerrechtswidrig. Das geht eindeutig aus der Haager Landkriegsordnung und dem damals geltenden Völkerrecht hervor. Keine Entschuldigung der Alliierten bzw. Besatzungsmächte erlaubt eine Ausnahme vom Verbot der Massenausweisungen.